Rechtsprechung zu § 560 ZPO
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BGH, 25.06.2008 - VIII ZR 103/07
Art. 22 Nr. 1 EuGVVO, wonach für Klagen, welche die Miete von unbeweglichen Sachen zum Gegenstand haben, ausschließlich die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig sind, in dem die unbewegliche Sache belegen ist, findet keine Anwendung auf einen Vertrag über den Erwerb "tauschfähiger Urlaubswochen", wenn der Zusammenhang zwischen dem Vertrag über die Überlassung von "Ferien-Tauschwochen" und der Immobilie, die tatsächlich genutzt werden kann, nach der Gestaltung des in Rede stehenden Vertrages nicht hinreichend eng ist, um die Einordnung des Vertrages als Miete einer unbeweglichen Sache zu rechtfertigen (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2005 - Rs. C-73/ 04, Slg. 2005, I S. 8667).
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BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 8/07 R
Asylbewerberleistung - Analogleistung gem § 2 AsylbLG - Klage auf höhere Leistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer - sozialwidriges Verhalten - minderjähriges Kind - keine Zurechnung des Fehlverhaltens der Eltern - Bemessung der Analogleistung - verfassungskonforme Auslegung
Tatbestand: Im Streit sind höhere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die Zeit vom 1. Januar bis 22. März 2005. Die Kläger begehren insbesondere statt der Leistungen nach § 3 AsylbLG (so genannte Grundleistungen) Leistungen nach § 2 AsylbLG (so genannte Analog-Leistungen) ...
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BGH, 28.05.2008 - XII ZR 61/06
Die Scheidung nach mosaischem Recht durch Übergabe des Scheidebriefs (Get) ist eine rechtsgeschäftliche Scheidung (Privatscheidung) und keine Statusentscheidung des Rabbinatsgerichts (Anschluss an Senatsurteil vom 2. Februar 1994 - XII ZR 148/ 92 - FamRZ 1994, 434 ff.).
Maßstab für die Anerkennung einer solchen ausländischen Privatscheidung ist Art. 17 EGBGB. Bei Geltung deutschen Scheidungsstatuts ist sie im Inland nicht anerkennungsfähig.
Die anderweitige Rechtshängigkeit eines Scheidungsverfahrens vor dem Rabbinatsgericht in Israel steht deshalb bei Geltung deutschen Scheidungsstatuts einer Inlandsscheidung nicht entgegen.
EGBGB Artt. 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, 14 Abs. 1 Nr. 1; ZPO §§ 606 a Abs. 1 Nr. 1, 328, 261 Abs. 3; BGB § 1564 Abs. 1 Satz 1
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BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 61.07
Abfallverbringung; Überwachung; obligatorisches Nachweisverfahren; Begleitscheinverfahren; behördliche Kontrolle; Amtshandlung; Außenwirkung; Gebührenpflicht; Bestimmtheit von Gebührentatbeständen: Auffangtatbestand; Rechtsstaatsprinzip; Bestimmtheitsgrundsatz; Gebot der Normenklarheit.
Das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgende Bestimmtheitsgebot hindert den Gebührengesetzgeber nicht grundsätzlich, individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, die sich keiner gesonderten Tarifstelle eines Gebührenverzeichnisses zuordnen lassen, in einem Auffangtatbestand mit einer Gebühr zu belegen.
GG Art. 20 Abs. 3; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2, § 133 Abs. 3 Satz 3; KrW-/ AbfG (F. 1994) § 43 Abs. 1; NachwV (F. 2002) § 17 Abs. 3; BayKG Art. 1 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 Satz 3
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BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 68/06 R
Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Förderungsfähigkeit der erstmaligen Ausbildung - Ausschluss der Zweitausbildung - Gleichwertigkeit der schulischen Ausbildung zur Designerin für Schmuck und Gerät und der betrieblichen Ausbildung zur Goldschmiedin
Tatbestand: Im Streit ist die Zahlung von Berufsausbildungsbeihilfen (BAB) für die Zeit vom 1. September 2003 bis 31. August 2004.
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