Rechtsprechung zu § 568 ZPO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
54
von
54
BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00
a) Dem vorläufigen Insolvenzverwalter obliegt es regelmäßig nicht, Schuldnervermögen i. S. der §§ 159, 165 ff. InsO zu verwerten.
b) Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist der Wert des von ihm verwalteten Vermögens bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung. Mit Aus- oder Absonderungsrechten belastete Gegenstände sind zu berücksichtigen, soweit der vorläufige Insolvenzverwalter sich damit in nennenswertem Umfang befaßt hat. Das Ergebnis einer mutmaßlichen Verwertung ist grundsätzlich unerheblich.
c) Bemißt sich der für den vorläufigen Insolvenzverwalter zu errechnende Gebührensatz aufgrund einer Wertberechnung, die in beträchtlichem Umfange auch aus- oder absonderungsbelastete Gegenstände umfaßt, so ist regelmäßig ein Abschlag geboten, wenn die Bearbeitung der Aus- oder Absonderungsrechte nicht einen erheblichen Teil der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters ausgemacht hat. Bei der Bemessung sonstiger Zuschläge ist jeweils zu berücksichtigen, inwieweit sich die besonders zu vergütende Tätigkeit gerade auch auf die Aus- oder Absonderungsrechte erstreckt hat.
InsO § 21 Abs. 2 Nr. 3, § 22, § 63, § 165 ff.; InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 1, § 2, § 3, § 10, § 11 Abs. 1
von
54
von
54
BGH, 30.09.1999 - V ZB 24/99
Gegen die Vorabentscheidung über den Rechtsweg ist auf Zulassung durch das Oberlandesgericht die Beschwerde an den Bundesgerichtshof auch dann statthaft, wenn Gegenstand des Ausgangsverfahrens eine einstweilige Verfügung ist.
von
54
BGH, 14.10.2008 - VI ZB 16/08
Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen kann auch dann bestehen, wenn bei Erteilung des Gutachtensauftrags ausreichende Anhaltspunkte für einen versuchten Versicherungsbetrug gegeben waren und das im Einzelnen nicht angegriffene Gutachten aufzeigt, dass Ersatz von Schäden begehrt wurde, die durch den Unfall nicht entstanden sein können.
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1
von
54
BSG, 08.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R
Verfahrensmangel - Entscheidung - Urteil - Landessozialgericht - Vorsitzender - Berichterstatter - Einverständnis - gesetzlicher Richter - Entscheidungskompetenz - Ermessen - Verfahrensbeschleunigung - grundsätzliche Bedeutung - Merkzeichen - RF - Rundfunkgebühren - Befreiung - Nachteilsausgleich - gesundheitliche Voraussetzungen - Feststellungsverfahren - Telekommunikation
Tatbestand: Der Kläger begehrt von der Beklagten die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (Merkzeichen "RF").
von
54
BGH, 04.07.2007 - VII ZB 28/07
Eine ergänzende Zulassung der Rechtsbeschwerde entsprechend § 321 a ZPO ist auch nach Inkrafttreten des Anhörungsrügegesetzes möglich, wenn in der Beschwerdeentscheidung durch willkürliche Nichtzulassung Verfahrensgrundrechte des Beschwerdeführers verletzt worden sind (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/ 03, NJW 2004, 2529).
von
54
BGH, 10.08.2006 - I ZB 126/05
Der Zutritt zu einer Wohnung, um die Gasversorgung zu sperren, stellt keine Durchsuchung i. S. von Art. 13 Abs. 2 GG, §§ 758, 758a ZPO dar. Dem Richtervorbehalt zum Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) ist in einem solchen Fall dadurch genügt, dass dem Schuldner in einer von einem Richter erlassenen Entscheidung aufgegeben wurde, dem Gläubiger den Zutritt zu seiner Wohnung zu gestatten und die Einstellung der Gasversorgung zu dulden.
von
54
von
54
BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05
Zum Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen (Fortführung von BGHZ 153, 235).
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1
