Rechtsprechung zu § 568 ZPO
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BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 233/03
Das Verbot der zwecklosen Pfändung (§ 803 Abs. 2 ZPO) findet im Zwangsversteigerungsverfahren keine Anwendung (im Anschluß an BGHZ 151, 384).
Das Vollstreckungsgericht darf daher das Verfahren nicht mit der Begründung aufheben, ein Versteigerungserlös sei zugunsten des Gläubigers nicht zu erwarten.
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BGH, 31.10.2003 - IXa ZB 195/03
Herausgabebereitschaft im Sinne des § 809 ZPO setzt voraus, daß der Dritte über den Pfändungsakt hinaus mit der Wegnahme der Sache zum Zwecke der Verwertung einverstanden ist. Das hat der Gerichtsvollzieher im Einzelfall festzustellen.
Erlangt ein Dritter Gewahrsam an der gepfändeten Sache, darf der Gerichtsvollzieher diese gegen seinen Widerspruch nur wegschaffen, wenn der Gläubiger gegen den nicht herausgabebereiten Dritten zuvor einen entsprechenden Titel erwirkt hat.
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BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02
Zum Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen.
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1
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BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 132/01
Gründe: I. Die 1922 in der Ukraine geborene und auch heute dort lebende Beschwerdeführerin wurde nach ihren Angaben im Jahre 1942 in einem Sammeltransport aus ihrer Heimat nach Deutschland verbracht, wo sie bis zum Kriegsende 1945 als Zwangsarbeiterin in einem Betrieb der S. AG eingesetzt war.
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BGH, 07.03.2001 - XII ARZ 2/01
Einer Verweisung an das Gericht der Ehesache nach § 621 Abs. 3 Satz 1 ZPO steht jedenfalls in einer zivilprozessualen Familiensache des § 621 Abs. 1 ZPO nicht entgegen, daß ein Rechtsmittelgericht noch über die Beschwerde gegen eine die erste Instanz nicht abschließende Entscheidung (hier: Prozeßkostenhilfebeschluß) zu befinden hat (Abgrenzung zum Senatsbeschluß vom 22. Mai 1985 - IVb ARZ 15/ 85 - FamRZ 1985, 800).
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BGH, 14.12.2000 - IX ZA 22/00
Gründe: I. Die Gläubigerin hat am 21. Oktober 1998 Konkursantrag wegen Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin gestellt. Vor Entscheidung über diesen Antrag hat die Schuldnerin am 18. März 1999 die Durchführung eines Vergleichsverfahrens beantragt. Das Amtsgericht hat durch Beschluß vom 2. August 1999 ...
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BGH, 30.11.2000 - III ZB 46/00
Gründe: I. Die in der Ukraine geborene und auch heute dort lebende Klägerin wurde im Jahre 1942 in einem Sammeltransport aus ihrer Heimat nach Deutschland verbracht. Dort arbeitete sie in einem Betrieb der Beklagten bis zum Kriegsende 1945.
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BGH, 30.11.2000 - III ZB 45/00
Gründe: I. Die in Polen geborene und heute dort lebende Klägerin wurde im Jahre 1942 aus ihrer Heimat nach Deutschland verbracht. Dort war sie bis zum Kriegsende als Zwangsarbeiterin tätig gewesen.
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BGH, 30.11.2000 - III ZB 44/00
Gründe: I. Die in der Ukraine geborene und auch heute dort lebende Klägerin wurde im Jahre 1942 in einem Sammeltransport aus ihrer Heimat nach Deutschland verbracht. Dort arbeitete sie in einem Betrieb des "Werk Junkers".
