Rechtsprechung zu § 570 ZPO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
16
BGH, 24.11.2005 - V ZB 99/05
Die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung des Schuldners wegen der Zwangsversteigerung seines Grundstücks kann zur Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und zur einstweiligen Einstellung des Verfahrens auch dann führen, wenn sie sich erst nach Verkündung des Zuschlagsbeschlusses aufgrund während des Beschwerdeverfahrens zu Tage getretener neuer Umstände ergibt (Abgrenzung zu BGHZ 44, 138).
ZPO § 765a
von
16
BAG, 18.11.2003 - 5 AZB 46/03
Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung
Im Verfahren der Beschwerde gegen die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung kann die Partei eine nach § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO geforderte Erklärung auch dann nachholen, wenn sie die Frist für die Erklärung schuldhaft versäumt hat.
von
16
BGH, 25.01.2001 - IX ZB 120/00
Ein erstinstanzlicher Prozeßbevollmächtigter, der von seinem Mandanten mit einem Rechtsmittelauftrag betraut ist, hat regelmäßig in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, daß der Rechtsmittelanwalt den Auftrag innerhalb der laufenden Rechtsmittelfrist bestätigt, und den rechtzeitigen Eingang dieser Bestätigung zu überwachen.
von
16
BGH, 25.10.2000 - VIII ZB 66/99
Gründe: I. Die Beklagten haben gegen das Urteil des Landgerichts, in dem sie als Gesamtschuldner zur Zahlung von 13. 142 DM nebst Zinsen verurteilt worden sind, am 13. September 1999 Berufung eingelegt. Ihre Rechtsmittelbegründung ist am 28. Oktober 1999 beim Oberlandesgericht eingegangen. Zugleich ...
von
16
BGH, 05.07.2000 - XII ZB 112/99
Gründe: I. Die Beklagten haben gegen das ihnen am 23. Februar 1999 zugestellte Urteil des Landgerichts am 23. März 1999 Berufung eingelegt. Die Berufungsbegründungsfrist lief nach Verlängerung am 25. Mai 1999 ab. Am 31. Mai 1999 haben die Beklagten die Berufung begründet und zugleich um ...
von
16
BFH, 20.04.2000 - XI B 11/99
Gründe: I. Das Finanzgericht (FG) wies mit Beschluss vom 9. Dezember 1998 den Antrag des Klägers, Antragstellers und Beschwerdeführers (Kläger) vom 11. Oktober 1996 auf Prozesskostenhilfe (PKH) zurück, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg biete. Wegen der ...
