Rechtsprechung zu § 571 ZPO
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BGH, 22.03.2001 - IX ZR 407/98
Die Beschwerde gegen die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe kann unter denselben Voraussetzungen wie das ursprüngliche Gesuch den Fristablauf hemmen, solange darüber nicht entschieden ist (im Anschluß an BGHZ 70, 235 ff).
KO § 41 Abs. 1 Satz 2; BGB § 203
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BGH, 20.06.2000 - X ZB 11/00
Zur wirksamen Einlegung der sofortigen Beschwerde bedarf es der Vertretung durch einen beim Beschwerdegericht postulationsfähigen Rechtsanwalt.
