Rechtsprechung zu § 573 ZPO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
6
BGH, 01.02.2000 - X ZB 27/98 - Kupfer-Nickel-Legierung

a) Zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör genügt es, wenn das Gericht im schriftlichen Verfahren eine angemessene Zeit auf eine mögliche Stellungnahme einer Partei wartet. Eine Fristsetzung ist zweckmäßig, aber nicht nötig.

b) Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird nicht dadurch verletzt, daß das Gericht nach Zurücknahme des Antrags auf mündliche Verhandlung (§ 78 PatG) kurzfristig und ohne besondere Ankündigung im schriftlichen Verfahren entscheidet, sofern der Gegenseite ausreichend Gelegenheit verbleibt, ihrerseits mündliche Verhandlung oder Einräumung einer Äußerungsfrist zu beantragen.

PatG 1981 § 100 Abs. 3

Volltext bei lexetius.com

2
von
6
BGH, 19.10.2005 - VIII ZR 217/04

Wird die Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Berufungsurteil zurückgewiesen, so tritt die Rechtskraft des Berufungsurteils nicht bereits mit dem Erlass, sondern erst mit der Zustellung des Zurückweisungsbeschlusses ein.

ZPO § 544 Abs. 5 Satz 3

Volltext bei lexetius.com

3
von
6
BGH, 05.03.2003 - VIII ZR 263/00

Ein Notfristzeugnis hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle auch dann auszustellen, wenn unklar ist, ob eine Rechtsmittelfrist zu laufen begonnen hat oder unterbrochen worden ist. In diesem Fall lautet das Zeugnis dahin, daß ein Rechtsmittel "bis heute" oder bis zu einem bestimmten Datum nicht eingelegt worden ist.

ZPO § 706 Abs. 2

Volltext bei lexetius.com

4
von
6
BVerwG, 21.06.2007 - 4 KSt 1001.07

Kostenfestsetzung; Entscheidung durch Urkundsbeamte der Geschäftsstelle; Erinnerung; Vergütung des Rechtsanwalts im Erinnerungsverfahren.

§ 18 Nr. 5 RVG erfasst auch Erinnerungen gegen Kostenfestsetzungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

VwGO § 151 Satz 1, §§ 164, 165; RVG § 18 Nr. 5, § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5

Volltext bei lexetius.com

5
von
6
BVerwG, 18.06.2007 - 4 KSt 1002.07

Volltext bei lexetius.com

6
von
6
BAG, 20.08.2002 - 2 AZB 16/02

Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Rechtsbeschwerde

Auch nach der zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Änderung des Beschwerderechts (§§ 567 ff. ZPO n. F.; § 78 ArbGG nF) ist die Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts im Verfahren der nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage nach § 5 KSchG nicht statthaft.

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht