Rechtsprechung zu § 579 ZPO
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BGH, 27.09.2007 - V ZB 196/06

Eine auf § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde ist nach § 579 Abs. 2 ZPO nicht nur dann unstatthaft, wenn der Nichtigkeitsgrund im Ausgangsverfahren durch ein Rechtsmittel hätte geltend gemacht werden können, sondern auch dann, wenn dieser Grund in einem Rechtsmittelverfahren erfolglos geltend gemacht worden ist.

ZPO § 579 Abs. 2

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BGH, 11.12.2002 - XII ZR 51/00

Allein deshalb, weil einer Partei die Klageschrift, die Ladung zum Termin und das Urteil öffentlich zugestellt worden sind und sie deshalb unverschuldet keine Kenntnis von dem Verfahren hatte, kommt eine analoge Anwendung des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO nicht in Betracht. Das gilt auch dann, wenn der Gegner die öffentliche Zustellung durch falsche Angaben arglistig erschlichen hat. Eine Nichtigkeitsklage ist in solchen Fällen unzulässig.

ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 4

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BGH, 06.10.2006 - V ZR 282/05

a) § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO ist auf den Fall einer öffentlichen Zustellung, deren Voraussetzungen für das Gericht erkennbar nicht vorlagen, nicht entsprechend anwendbar (Ergänzung von BGHZ 153, 189).

b) Lagen die Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung für das Gericht erkennbar nicht vor, werden Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsfristen nicht in Gang gesetzt (Bestätigung von BGHZ 149, 311).

ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 4

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BGH, 07.12.2006 - IX ZB 257/05

Zum Antrag auf Wiederaufnahme eines Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen einer GmbH wegen Fehlens eines gesetzlichen Vertreters.

ZPO §§ 578, 579 Nr. 4; InsO § 4

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BFH, 27.04.2000 - IR 65/98

Ist eine wegen Vermögenslosigkeit gelöschte GmbH im Klageverfahren durch einen vor der Löschung bevollmächtigten Prozessbevollmächtigten vertreten, kann das FG in der Sache entscheiden.

FGO §§ 57, 58, 119 Nr. 4, 134, 155; ZPO §§ 56, 86, 241, 246, 579 Abs. 1 Nr. 4; LöschG § 2; GmbHG § 35 Abs. 1; AktG § 273 Abs. 4

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BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98

Der Kläger hat zwar das Risiko der Nichterweislichkeit seiner Prozeßfähigkeit zu tragen, da ihn insoweit eine "objektive" Beweislast trifft. Jedoch ist das Gericht gehalten, von Amts wegen alle in Frage kommenden Beweise, insbesondere durch Einholung von Sachverständigengutachten, zu erheben, um Zweifel an der Prozeßfähigkeit nach Möglichkeit aufzuklären; den Kläger trifft insoweit keine "subjektive" Beweisführungslast (im Anschluß an BGH, Urteil vom 09. 01. 1996 - VI ZR 94/ 95 - NJW 1996, 1059 m. w. N.).

War der Kläger bei Erteilung der Prozeßvollmacht prozeßfähig, schadet es nicht, wenn er später prozeßunfähig wurde; das Fortbestehen der Prozeßvollmacht gemäß § 86 ZPO sichert seine ordnungsgemäße Vertretung im Prozeß und ermöglicht es, den einmal begonnenen Rechtsstreit zu Ende zu führen (im Anschluß an BGH, Urteil vom 08. 02. 1993 - II ZR 62/ 92 - BGHZ 121, 263, 266).

ZPO § 56 Abs. 1, § 57 Abs. 1, § 86, § 579 Abs. 1 Nr. 4

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BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 133/02

Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage

Die Notfrist von einem Monat zur Erhebung der Wiederaufnahmeklage (§ 586 Abs. 1 ZPO) beginnt, sobald die Partei vom Nichtigkeits- oder Restitutionsgrund erfährt (§ 586 Abs. 2 Satz 1 ZPO). "Kenntnis vom Anfechtungsgrund" im Sinne dieser Vorschrift bedeutet grundsätzlich die positive, sichere Kenntnis der Tatsachen, die den Wiederaufnahmegrund ausfüllen. Diesem positiven Wissen stehen aber Tatsachen gleich, deren Kenntnisnahme sich die Partei bewußt verschließt. Weiß sie schon länger um die Anfechtungsgründe, unterläßt sie es aber, sich positive, sichere Kenntnis der näheren Umstände zu verschaffen, so hemmt dies den Lauf der Notfrist des § 586 Abs. 1 ZPO nicht. Sinn und Zweck der Notfrist ist es, dem Gebot der Rechtssicherheit Geltung zu verschaffen. Dem widerspräche es, wenn ein Wiederaufnahmekläger die Ermittlungen, die ihm die Präzisierung seines Vortrages erlauben, innerhalb der Fünf-Jahres-Frist des § 586 Abs. 2 Satz 2 ZPO beliebig lange hinaus zögern könnte.

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BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 54.06

Gründe: Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. März 2006 hat keinen Erfolg.

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BVerwG, 04.02.2002 - 4 B 51.01

Gründe: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 4. Juli 2001 die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. April 2001 als nicht begründet zurückgewiesen. Hiergegen wendet sich der Kläger mit seinem ...

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BGH, 19.03.2008 - VIII ZR 68/07

Die unter Verstoß gegen § 170 Abs. 1 ZPO erfolgte Zustellung eines Vollstreckungsbescheids an eine - aus dem zuzustellenden Titel nicht erkennbar - prozessunfähige Partei setzt die Einspruchsfrist in Gang (Bestätigung von BGHZ 104, 109).

ZPO § 170 Abs. 1

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