Rechtsprechung zu § 587 ZPO
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BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 359/00
Nichtigkeitsklage - Geschäftsverteilung
Die dem Geschäftsverteilungsplan eines Arbeitsgerichts oder Landesarbeitsgerichts beigefügte Liste der zu den jeweiligen Sitzungen heranzuziehenden ehrenamtlichen Richter unterliegt nicht der strengen Offenlegungspflicht nach § 21e Abs. 8 GVG.
