Rechtsprechung zu § 593 ZPO
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BGH, 03.04.2003 - IX ZR 113/02

1. Zur Ermessensausübung bei der Prozeßtrennung im Urkundenverfahren, wenn die Klagepartei teilweise in das ordentliche Verfahren übergehen möchte.

2. Zur Frage der Sittenwidrigkeit von anerkannten anwaltlichen Gebührenforderungen aus einer Honorarvereinbarung.

3. Ein vorformuliertes deklaratorisches Schuldanerkenntnis, mit dem beide Seiten sich im Wege des gegenseitigen Nachgebens verständigen, benachteiligt einen Verbraucher nicht deswegen unangemessen, weil er auf Einwendungen gegen die anerkannten Ansprüche verzichtet.

ZPO §§ 145, 596; BGB § 138 Abs. 1; AGBG §§ 9, 24a Nr. 2

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BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 75/00

Zur Zulässigkeit einer Widerklage in der Form des Urkundenprozesses gegenüber einer im ordentlichen Verfahren erhobenen Klage.

ZPO §§ 260, 595 Abs. 1

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