Rechtsprechung zu § 596 ZPO
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BGH, 03.04.2003 - IX ZR 113/02

1. Zur Ermessensausübung bei der Prozeßtrennung im Urkundenverfahren, wenn die Klagepartei teilweise in das ordentliche Verfahren übergehen möchte.

2. Zur Frage der Sittenwidrigkeit von anerkannten anwaltlichen Gebührenforderungen aus einer Honorarvereinbarung.

3. Ein vorformuliertes deklaratorisches Schuldanerkenntnis, mit dem beide Seiten sich im Wege des gegenseitigen Nachgebens verständigen, benachteiligt einen Verbraucher nicht deswegen unangemessen, weil er auf Einwendungen gegen die anerkannten Ansprüche verzichtet.

ZPO §§ 145, 596; BGB § 138 Abs. 1; AGBG §§ 9, 24a Nr. 2

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BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

a) Die Berufung kann auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) darauf gestützt werden, daß das Gericht des ersten Rechtszuges seine internationale Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat.

b) Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ begründet für die Klage aus einem Scheck, der zur Begleichung einer Kaufpreisschuld hingegeben wurde, keinen Gerichtsstand am Erfüllungsort der Kaufpreisforderung.

ZPO § 513 Abs. 2; EuGVÜ Art. 5 Nr. 1

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BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 75/00

Zur Zulässigkeit einer Widerklage in der Form des Urkundenprozesses gegenüber einer im ordentlichen Verfahren erhobenen Klage.

ZPO §§ 260, 595 Abs. 1

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BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

Gründe: A. Das Verfahren betrifft eine Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 3 GG zur Auslegung des Art. 31 GG in Fällen, in denen eine Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgericht eines Landes gegen Entscheidungen von Gerichten ...

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