Rechtsprechung zu § 60 ZPO
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BGH, 27.10.2005 - III ZB 66/05
a) Die Zulassung der (Rechts-) Beschwerde nach § 17a Abs. 4 Satz 4 und 5 GVG an den Bundesgerichtshof wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage ist dem Spruchkörper in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung vorbehalten; eine Zulassung durch den Einzelrichter unterliegt wegen fehlerhafter Besetzung der Aufhebung von Amts wegen (Fortführung von BGHZ 154, 200).
b) Nimmt ein Kläger mehrere Beklagte als einfache Streitgenossen auf Schadensersatz in Anspruch und erklärt das Landgericht den beschrittenen Rechtsweg unter Verweisung des Rechtsstreits an das Arbeitsgericht für unzulässig, so kann ein Beklagter mit der von ihm allein eingelegten Beschwerde nicht erreichen, dass die angefochtene Entscheidung auch in Bezug auf die anderen Streitgenossen rechtlich überprüft wird.
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BVerwG, 02.08.2007 - 2 B 20.07
Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten; Zustellfiktion.
Eine Ersatzzustellung nach § 180 ZPO kann auch erfolgen, wenn das Schriftstück außerhalb der Geschäftszeit in den Briefkasten gelegt wird (wie BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - AnwZ (B) 93/ 06 - NJW 2007, 2186).
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BGH, 16.05.2006 - X ARZ 41/06
Der Bestimmung eines gemeinschaftlichen Gerichts für einfache Streitgenossen, bei denen ein gemeinsamer Gerichtsstand nicht gegeben ist, steht es nicht entgegen, dass dadurch das die Streitgenossen schützende Bankgeheimnis berührt werden kann.
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
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BFH, 13.11.2007 - VII R 61/06
1. Das FA kann einen durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Haftungsschuldners unterbrochenen Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids sowohl gegenüber dem Insolvenzverwalter als auch gegenüber dem Schuldner aufnehmen.
2. Im Falle der Aufnahme des Rechtsstreits durch das FA wandelt sich das ursprüngliche Anfechtungsverfahren in ein Insolvenzfeststellungsverfahren, mit dem gegenüber dem Insolvenzverwalter die Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle begehrt werden kann.
AO § 74 Abs. 1; InsO § 179 Abs. 1, § 180 Abs. 2, § 184 Satz 2, § 185 Satz 2
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BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 41/04
Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft
1. Eine Gewerkschaft kann auf Grund ihrer Satzungs- und Tarifautonomie frei entscheiden, für welche Arbeitnehmer und in welchen Wirtschaftsbereichen sie tätig werden will. Sie hat auch das Recht, den Zuständigkeitsbereich zu ändern. Eine Änderung ist nicht deshalb unzu-lässig, weil für den neu erfassten Bereich bereits eine andere Gewerkschaft tarifzuständig ist.
2. Den Gewerkschaften ist es grundsätzlich nicht verwehrt, sich in ihrer Satzungskompetenz zu beschränken und Änderungen der Satzung von der Zustimmung Dritter abhängig zu machen. Ein Verstoß gegen einen derartigen Zustimmungsvorbehalt führt im Außenverhältnis nicht notwendig zur Unwirksamkeit der Satzungsänderung.
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BGH, 28.11.2003 - V ZR 123/03
1. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist Voraussetzung für die Wirksamkeit des Grundstückserwerbs durch den Sozialversicherungsträger.
2. Einem Teilurteil über einen von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen steht es nicht entgegen, daß die Entscheidung über den weiteren Anspruch von derselben Rechtsfrage abhängt.
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BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 109/01
Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung - Gleichbehandlung
Tatbestand: Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Zusatzurlaub.
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BGH, 22.03.2001 - IX ZR 373/98
1. Eine (unentgeltliche) Verfügung liegt auch vor, wenn die zuwendende Handlung des Gemeinschuldners zwar von einem vollmachtlosen Vertreter vorgenommen wurde, den Begünstigten aber in die Lage versetzte, das zugewendete Vermögensgut tatsächlich zu nutzen und weiterzuübertragen.
2. Ist das Recht zur Teilnahme mit Mannschaften am sportlichen Wettbewerb einer Bundesliga von Rechts wegen übertragbar und werden für die Übertragung üblicherweise Geldbeträge bezahlt, so ist es grundsätzlich pfändbar und unterliegt dem Konkursbeschlag.
3. Zu Zwecken der Liquidation galt ein eingetragener Verein trotz Konkurseröffnung über sein Vermögen als rechtsfähig. Damit verblieb ihm grundsätzlich auch die Befugnis, das übertragbare Teilnahmerecht seiner Mannschaften am sportlichen Wettbewerb einer Bundesliga zu verwerten.
4. Zur Wertbemessung für ein Teilnahmerecht von Mannschaften am sportlichen Wettbewerb einer Bundesliga.
KO § 29, § 32, § 37 Abs. 1; ZPO § 287, § 857; BGB §§ 42 a. F., 49 Abs. 2
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BGH, 20.06.2000 - X ZR 113/99
Gründe: I. Die Beklagte zu 1 als Unternehmen und der in Großbritannien wohnhafte Beklagte zu 2 als deren zeitweiser Geschäftsführer sind von der Klägerin wegen Patentverletzung klageweise in Anspruch genommen und von Landgericht und Oberlandesgericht verurteilt worden. Auf die Revision beider ...
