Rechtsprechung zu § 620b ZPO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
8
BGH, 23.02.2005 - XII ZB 1/03

Gegen eine die Prozeßkostenhilfe mangels Erfolgsaussicht ablehnende Entscheidung in Verfahren, in denen die Entscheidung zur Hauptsache nicht anfechtbar ist (hier: einstweilige Anordnungen nach §§ 620, 620 b oder 644 ZPO), findet die sofortige Beschwerde nicht statt.

ZPO §§ 127 Abs. 2 Satz 2 2. Halbs., 620 c Satz 2

Volltext bei lexetius.com

2
von
8
BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvR 2790/04

Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerden betreffen den Ausschluss des Rechts des Beschwerdeführers, mit seinem Kind Umgang zu haben.

Volltext bei lexetius.com

3
von
8
BVerfG, 28.12.2004 - 1 BvR 2790/04

Gründe: Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss des Rechts, mit seinem Kind Umgang zu haben.

Volltext bei lexetius.com

4
von
8
BGH, 27.10.1999 - XII ZR 239/97

a) Eine einstweilige Anordnung zur Unterhaltsregelung wird durch ein Unterhaltsurteil erst außer Kraft gesetzt, wenn dieses rechtskräftig wird.

b) Zur Frage eines Schadensersatzanspruches des Unterhaltsschuldners, wenn dieser aufgrund einer einstweiligen Anordnung Unterhalt gezahlt hat, den er nach einem späteren Urteil nicht geschuldet hat.

BGB §§ 812, 818 Abs. 3, 818 Abs. 4, 819, 820; ZPO §§ 620, 620 f, 641 g, 717 Abs. 2, 945

Volltext bei lexetius.com

5
von
8
BGH, 11.05.2005 - XII ZB 189/03

a) Wird die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen, ist dagegen nicht schon von Gesetzes wegen die Rechtsbeschwerde zulässig. Insoweit unterscheidet sich das Beschwerderecht (§ 572 Abs. 2 ZPO) vom Berufungsrecht (§ 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO) und vom Recht der befristeten Beschwerde gegen Endentscheidungen in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 621 e Abs. 3 Satz 2 ZPO).

b) War schon die Erstbeschwerde unzulässig, wird die Rechtsbeschwerde nicht durch Zulassung nach § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO statthaft. Das Rechtsbeschwerdegericht ist dann entgegen § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO nicht an die Zulassung gebunden (im Anschluß an den Senatsbeschluß BGHZ 159, 14).

ZPO §§ 572 Abs. 2, 574 Abs. 1, 574 Abs. 3 Satz 2

Volltext bei lexetius.com

6
von
8
BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

a) Das staatliche Kindergeld ist in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes anzurechnen.

b) Auf den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes ist seine - um eine Ausbildungspauschale verminderte - Ausbildungsvergütung ebenfalls in vollem Umfang bedarfsdeckend anzurechnen.

c) Beides gilt auch dann, wenn das Kind noch im Haushalt eines Elternteils lebt, der mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist.

BGB §§ 1602 Abs. 1, 1610, 1612 b Abs. 3; EStG § 74 Abs. 1 Satz 3

Volltext bei lexetius.com

7
von
8
BGH, 13.04.2005 - XII ZB 165/03

Die Rechtsbeschwerde ist in Folgesachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: einstweilige Anordnung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht) nach § 621 e Abs. 2 ZPO nur gegen Entscheidungen über Beschwerden gegen Endentscheidungen im Sinne des § 621 e Abs. 1 ZPO eröffnet (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 2003 - XII ZB 217/ 02 - FamRZ 2003, 748 und vom 21. August 2002 - XII ZB 113/ 02 - EzFamR aktuell 2002, 338).

ZPO § 621 e Abs. 1 und 2

Volltext bei lexetius.com

8
von
8
BVerfG, 22.02.2005 - 1 BvR 294/05

Gründe: I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Zurückweisung ihrer im Sorgerechtsverfahren gestellten Eilanträge.

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht