Rechtsprechung zu § 621 ZPO
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BGH, 20.10.2004 - XII ZB 35/04
Zur Anfechtung der Ablehnung, eine Scheidungsfolgesache abzutrennen.
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BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
Zur Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) gehört die Berücksichtigung der Gewährleistungen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung. Sowohl die fehlende Auseinandersetzung mit einer Entscheidung des Gerichtshofs als auch deren gegen vorrangiges Recht verstoßende schematische "Vollstreckung" können gegen Grundrechte in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verstoßen.
Bei der Berücksichtigung von Entscheidungen des Gerichtshofs haben die staatlichen Organe die Auswirkungen auf die nationale Rechtsordnung in ihre Rechtsanwendung einzubeziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei dem einschlägigen nationalen Recht um ein ausbalanciertes Teilsystem des innerstaatlichen Rechts handelt, das verschiedene Grundrechtspositionen miteinander zum Ausgleich bringen will.
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BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00
a) Zur Frage der gesteigerten Ausnutzung der Arbeitskraft eines Unterhaltspflichtigen zur Sicherung des angemessenen Unterhalts seines minderjährigen Kindes.
b) Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen einem Unterhaltspflichtigen, der krankheitsbedingt seinen früheren Arbeitsplatz aufgegeben hat und nunmehr erheblich weniger verdient als zuvor, ein höheres fiktives Erwerbseinkommen zugerechnet werden kann (im Anschluß an Senatsurteil vom 15. November 1995 - XII ZR 231/ 94 - FamRZ 1996, 345).
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BGH, 22.08.2001 - XII ARZ 3/01
Für Vollstreckungsabwehrklagen gegen Unterhaltstitel minderjähriger Kinder ist auch nach Einführung des § 642 Abs. 1 ZPO im Jahre 1998 das Gericht des ersten Rechtszugs des Verfahrens, das zu dem angegriffenen Titel geführt hat, ausschließlich zuständig (§§ 767 Abs. 1, 802 ZPO).
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BGH, 09.02.2000 - XII ZB 76/99
Gründe: I. Der Antragsteller ist durch Urteil des Amtsgerichts als Vater des Kindes Norman festgestellt worden. Durch Beschluß vom 2. Februar 1999 hat das Vormundschaftsgericht das Umgangsrecht des Antragstellers mit dem Kind geregelt. Dieser Beschluß wurde der Antragsgegnerin zu Händen ihres ...
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BGH, 10.11.1999 - XII ZR 303/97
Zur Minderung des Freibetrages, der dem Vater eines Auszubildenden nach § 25 Abs. 3 u. 5 BAföG für ein in seinen Haushalt aufgenommenes Stiefkind zusteht, das dort von seiner - erwerbstätigen - Mutter betreut wird und darüber hinaus - mangels Barunterhalts von seiten seines leiblichen Vaters - umfassenden Unterhalt erhält.
BAföG § 25 Abs. 3 und Abs. 5
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BSG, 09.11.1999 - B4 RA 16/99 R
Gründe: I. Zwischen den Parteien ist streitig, in welchem Umfang sich die Beklagte als Träger der Versorgungslast an den Aufwendungen für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation zu beteiligen hat, die die Klägerin nach Durchführung des Versorgungsausgleichs für die Ausgleichsberechtigte erbracht ...
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BGH, 14.05.2008 - XII ZB 225/06
Das Recht auf Umgang mit seinen Eltern steht dem Kind als höchstpersönliches Recht zu und kann deswegen auch nur von ihm, vertreten durch den sorgeberechtigten Elternteil oder, im Falle eines Interessenkonflikts, durch einen Verfahrenspfleger, nicht aber von dem sorgeberechtigten Elternteil im eigenen Namen gerichtlich geltend gemacht werden (im Anschluss an BVerfG Urteil vom 1. April 2008 - 1 BvR 1620/ 04 - FamRZ 2008, 845).
BGB § 1684 Abs. 1
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BGH, 02.04.2008 - XII ZB 134/06
Die Rechtsbeschwerde ist in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 621e Abs. 2 ZPO (hier: Regelung des Umgangs) nur gegen Entscheidungen über Beschwerden gegen Endentscheidungen im Sinne von § 621e Abs. 1 ZPO statthaft (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 13. April 2005 - XII ZB 165/ 03 - FamRZ 2005, 1240; vom 19. Februar 2003 - XII ZB 217/ 02 - FamRZ 2003, 748 und vom 2. Oktober 2002 - XII ZB 19/ 02 - FamRZ 2003, 232).
Die Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengerichts -, ein ausländisches Gericht nach Art. 15 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EG) Nr. 2201/ 2003 (Brüssel IIa-VO) um die Erklärung seiner Zuständigkeit zu ersuchen, ist lediglich eine Zwischenentscheidung.
Eine auf die Erstbeschwerde hiergegen ergangene Entscheidung kann daher nicht mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 28 IntFamRVG.
ZPO § 621e Abs. 1; FGG § 19; Brüssel IIa-VO Art. 15 Abs. 1 lit. b; IntFamRVG § 28
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BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07
Die Rücknahme eines Rechtsmittels ist bedingungsfeindlich; sie kann auch nicht von einer innerprozessualen Bedingung abhängig gemacht werden.
Sie ist ferner grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar. Dies gilt auch dann, wenn sie aufgrund eines für das Gericht und den Verfahrensgegner offensichtlichen Irrtums des Rechtsmittelführers über tatsächliche oder rechtliche Umstände erklärt wurde.
