Rechtsprechung zu § 621 ZPO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

31
von
38
BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99

Zu den Voraussetzungen, unter denen das Familiengericht die Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die Einbenennung ersetzen kann.

BGB § 1618 Satz 4

Volltext bei lexetius.com

32
von
38
BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 4/00 R

Übertragung von Rentenanwartschaften - Überschreitung des Höchstbetrages - durch rechtskräftige Entscheidung des Familiengerichts

Vor dem 1. 1. 1992 rechtskräftig gewordene Entscheidungen der Familiengerichte, durch die "Rentenanwartschaften" über einen Höchstbetrag hinaus übertragen und begründet worden sind, sind für den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung auch bei einem Rentenbeginn nach dem 31. 12. 1991 bindend (Anschluß an und Fortführung von BSG vom 28. 11. 1990 - 4 RA 19/ 90 = SozR 3-2200 § 1304a Nr. 1).

Volltext bei lexetius.com

33
von
38
BGH, 24.01.2001 - XII ZB 75/00

Zu den Voraussetzungen, unter denen die Zustellung einer von der Urschrift abweichenden Ausfertigung die Rechtsmittelfrist in Lauf setzt.

ZPO §§ 516, 577 Abs. 2 Satz 1, 329 Abs. 2 Satz 2, 317 Abs. 1 Satz 1

Volltext bei lexetius.com

34
von
38
BGH, 13.12.2000 - XII ZR 278/98

Tatbestand: Die Parteien streiten um Trennungsunterhalt für die Zeit ab 1. April 1997.

Volltext bei lexetius.com

35
von
38
BVerfG, 12.05.1999 - 1 BvR 1988/95

Gründe: I. 1. Die - im wesentlichen auf die Rüge der Verletzung von Art. 6 Abs. 5 GG gestützte - Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Prozeßkostenhilfe für die Erhebung einer Klage eines nichtehelich geborenen Kindes gegen seinen Vater ...

Volltext bei lexetius.com

36
von
38
BGH, 27.01.1999 - XII ZB 79/98

Zur Anfechtbarkeit einer - isolierten - familiengerichtlichen Entscheidung, durch die die Genehmigung einer Vereinbarung über die Zahlung eines Abfindungsbetrages zum Ausgleich privater betrieblicher Versorgungsanrechte versagt wurde.

ZPO § 621 e Abs. 2 Satz 2; FGG § 53 d Satz 2

Volltext bei lexetius.com

37
von
38
BSG, 29.09.1998 - B 4 RA 14/98 R

Abwicklung des Versorgungsausgleichs - VBL - Erstattung durch den Träger der Versorgungslast

Der Träger der Versorgungslast hat in Bagatellfällen (§ 225 Abs. 2 SGB 6) auch dann sofort Beiträge zu zahlen, wenn im Fall der späteren Änderung der familiengerichtlichen Entscheidung über den Versorgungsausgleich noch ein Erstattungsverfahren nach § 225 Abs. 1 SGB 6 in Betracht kommt.

Volltext bei lexetius.com

38
von
38
BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 5/97 R

Versorgungsausgleich - pauschale Beitragszahlung - Erstattungsverfahren - Tod des Ausgleichsberechtigten

1. Ist durch das Familiengericht im Wege des sogenannten Quasi-Splittings eine geringe Rentenanwartschaft (bis zu 1 vH der monatlichen Bezugsgröße) begründet worden, hat der Träger der Versorgungslast seine Erstattungspflicht durch Zahlung eines Beitrages gemäß § 10b VersorgAusglHärteG aF (jetzt § 225 Abs. 2 SGB 6) unabhängig davon abzulösen, ob im Zuge eines späteren Abänderungsverfahrens die Begründung einer weiteren (höheren) Anwartschaft möglich erscheint.

2. Diese Zahlungspflicht des Versorgungsträgers bleibt auch dann bestehen, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte stirbt, ohne daß aus der für ihn begründeten Anwartschaft Leistungen erbracht worden oder zukünftig zu erbringen sind.

Volltext bei lexetius.com

Erste Seite
Seiten:
1 2 3 4
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht