Rechtsprechung zu § 621e ZPO
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BGH, 08.12.1999 - XII ZB 173/99

Gründe: 1. Die am 16. November 1999 bei dem Bundesgerichtshof eingegangene weitere Beschwerde gegen den dem Antragsteller zu Händen seiner zweit-instanzlichen Verfahrensbevollmächtigten am 5. Oktober 1999 zugestellten Beschluß ist unzulässig, da sie nicht innerhalb der Monatsfrist der §§

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BGH, 04.07.2007 - XII ZB 14/07

a) Die Wirksamkeit eines in der mündlichen Verhandlung im Anschluss an die Verkündung des Urteils erklärten Rechtsmittelverzichts ist nicht davon abhängig, dass er ordnungsgemäß protokolliert wurde (Festhalten an den Senatsbeschlüssen vom 18. Januar 1984 - IVb ZB 53/ 83 - FamRZ 1984, 372 und vom 25. Juni 1986 - IVb ZB 75/ 85 - FamRZ 1986, 1089).

b) Sind das Protokoll oder die vorläufige Protokollaufzeichnung unter Verstoß gegen § 162 Abs. 1 ZPO den Beteiligten nicht vorgelesen und von ihnen nicht genehmigt worden, fehlt dem Protokoll insoweit zwar die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde. Auch in einem solchen Fall kann der Rechtsmittelverzicht aber unstreitig sein oder auf andere Weise bewiesen werden.

c) Inhalt und Tragweite eines gegenüber dem Gericht erklärten Rechtsmittelverzichts sind danach zu beurteilen, wie die Verzichtserklärung bei objektiver Betrachtung zu verstehen ist (Festhalten an dem Senatsbeschluss vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 660/ 80 - FamRZ 1981, 947).

ZPO §§ 160 Abs. 3 Nr. 9, 162 Abs. 1, 515

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BGH, 11.02.2004 - XII ZB 158/02

a) Eine noch bestehende Ehe der Kindesmutter steht der Abgabe einer Sorgeerklärung durch den leiblichen Vater nach § 1626 a Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht entgegen, wenn das Kind bei Anhängigkeit des Scheidungsantrags noch nicht geboren war und der leibliche Vater nach § 1599 Abs. 2 BGB auch die Vaterschaft anerkannt hat.

b) Die Sorgeerklärung ist dann - wie die Anerkennung der Vaterschaft - zunächst schwebend unwirksam und wird mit der Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Urteils wirksam.

BGB §§ 1626 a Abs. 1 Nr. 1, 1626 b Abs. 1 und 2, 1626 e, 1599 Abs. 2

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BGH, 27.08.2003 - XII ZB 33/00

Zur Beschwerdeberechtigung eines privatrechtlich organisierten Versorgungsträgers in einem Abänderungsverfahren nach § 10 a VAHRG, wenn er geltend macht, ein bei ihm entstandenes (bisher dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich überlassenes) Anrecht sei nun nach § 1 Abs. 2 VAHRG auszugleichen, weil nach Erlaß der Ausgangsentscheidung die Möglichkeit der Realteilung eingeführt worden sei.

FGG § 20 Abs. 1 und Abs. 2

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BGH, 04.07.2001 - XII ZB 161/98

Zur Beschwerdeberechtigung von Pflegeeltern im Falle der Anfechtung einer Entscheidung zu einem von ihnen begehrten Umgangsrecht nach § 1685 Abs. 2 BGB.

BGB § 1685 Abs. 2; FGG § 20

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BGH, 15.11.2000 - XII ZB 53/00

Gründe: 1. Das Oberlandesgericht hat die Erstbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - vom 14. Dezember 1999, durch den der Antrag des Antragstellers auf Abänderung der in dem Verbundurteil vom 15. Juli 1997 getroffenen Sorgerechtsentscheidung ...

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BGH, 08.11.2000 - XII ZB 9/00

Gründe: I. Durch Verbundurteil vom 21. Juni 1999 hat das Familiengericht die Ehe der Parteien geschieden, die elterliche Sorge für die beiden aus der Ehe hervorgegangenen Kinder der Parteien der Antragsgegnerin übertragen und den Umgang des Antragstellers mit den Kindern dahin geregelt, daß der ...

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BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/05

Einer Prozesspartei, die vor Ablauf einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist lediglich Prozesskostenhilfe beantragt hatte, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung nur dann zu bewilligen, wenn sie vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit rechnen musste (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 31. August 2005 - XII ZB 116/ 05 - FamRZ 2005, 1901 und vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/ 03 - FamRZ 2004, 1548).

ZPO §§ 234 Abs. 1 und 2, 236 Abs. 2 Satz 2

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BGH, 14.05.2008 - XII ZB 225/06

Das Recht auf Umgang mit seinen Eltern steht dem Kind als höchstpersönliches Recht zu und kann deswegen auch nur von ihm, vertreten durch den sorgeberechtigten Elternteil oder, im Falle eines Interessenkonflikts, durch einen Verfahrenspfleger, nicht aber von dem sorgeberechtigten Elternteil im eigenen Namen gerichtlich geltend gemacht werden (im Anschluss an BVerfG Urteil vom 1. April 2008 - 1 BvR 1620/ 04 - FamRZ 2008, 845).

BGB § 1684 Abs. 1

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BGH, 02.04.2008 - XII ZB 189/07

Zur Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung eines Rechtsmittels, wenn diese versäumt wurde, weil eine Kanzleiangestellte die ihr vom Rechtsanwalt mündlich erteilte Einzelanweisung, die Frist unter dem ihr genannten Datum sofort in den Fristenkalender einzutragen, nicht befolgt hat.

ZPO § 233

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