Rechtsprechung zu § 621e ZPO
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BGH, 09.01.2008 - XII ZB 62/07
Ein privatrechtlich organisierter Träger der betrieblichen Altersversorgung, der keine Realteilung zulässt, ist am Verfahren über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich grundsätzlich nicht materiell beteiligt. Er kann mit der Rechtsbeschwerde nicht geltend machen, das bei ihm bestehende Anrecht sei in der Ausgleichsbilanz der Ehegatten mit einem fehlerhaften Wert (hier: insgesamt volldynamisch statt angeblich statisch) berücksichtigt worden. (Im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 27. August 2003 - XII ZB 33/ 00 - FamRZ 2003, 1738 ff.; vom 20. Februar 1991 - XII ZB 11/ 89 - FamRZ 1991, 678 f.; vom 12. Dezember 1990 - XII ZB 12/ 89 - veröffentlicht bei juris; vom 22. Februar 1989 - IVb ZB 210/ 87 - FamRZ 1989, 602 und vom 18. Januar 1989 - IVb ZB 208/ 87 - FamRZ 1989, 369 ff.)
BGB § 1587 a Abs. 3 Nr. 2; VAHRG § 3 b Abs. 1 Nr. 1; FGG § 20 Abs. 1
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BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07
Die Rücknahme eines Rechtsmittels ist bedingungsfeindlich; sie kann auch nicht von einer innerprozessualen Bedingung abhängig gemacht werden.
Sie ist ferner grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar. Dies gilt auch dann, wenn sie aufgrund eines für das Gericht und den Verfahrensgegner offensichtlichen Irrtums des Rechtsmittelführers über tatsächliche oder rechtliche Umstände erklärt wurde.
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BGH, 04.07.2007 - XII ZB 199/05
Der Beweisbeschluss, der zur Feststellung der Abstammung die Einholung eines Sachverständigengutachtens anordnet, kann weder mit der Beschwerde (Senatsbeschluss vom 17. Januar 2007 - XII ZB 154/ 06 - FamRZ 2007, 549) noch mit der Berufung angefochten werden.
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BGH, 25.10.2006 - XII ZB 49/06
Die auf einem Versehen einer Kanzleiangestellten beruhende Unkenntnis vom Ablauf der Beschwerdefrist gegen eine Abänderungsentscheidung nach § 10 a VAHRG bleibt auch dann unverschuldet, wenn die durch die Abänderung belastete Partei eine weitergehende Kürzung ihrer Versorgung bemerkt. Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt deshalb nicht bereits mit diesem Zeitpunkt.
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BGH, 15.02.2006 - XII ZB 215/05
Ist offenkundig oder hinreichend glaubhaft gemacht, dass die Fristversäumnis auf dem Verstoß einer sonst zuverlässigen Kanzleiangestellten gegen eine allgemein erteilte Büroanweisung beruht (hier: Herausgabe eines zur Fristwahrung bestimmten, aber nicht unterschriebenen Schriftsatzes trotz entsprechender Kontrollanordnung), bedarf es keiner weiteren Darlegung oder Glaubhaftmachung des der Partei nicht zuzurechnenden Verschuldens der Angestellten.
ZPO §§ 236 Abs. 2 Satz 1
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BVerfG, 08.12.2005 - 1 BvR 364/05
Gründe: I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine sorgerechtliche Entscheidung.
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BGH, 25.05.2005 - XII ZB 28/05
Hat das Familiengericht der nach § 1626 a Abs. 2 BGB allein sorgeberechtigten Mutter das Sorgerecht (teilweise) nach § 1666 BGB entzogen und es nicht zugleich nach § 1680 Abs. 2 und 3 BGB auf den Vater übertragen, kann der Vater insoweit das alleinige Sorgerecht weder durch Sorgeerklärung noch durch Heirat mit der Mutter, sondern allein durch eine familiengerichtliche Entscheidung nach § 1696 BGB erlangen.
BGB §§ 1680 Abs. 2 und 3, 1626 a Abs. 1, 1626 b Abs. 3, 1666
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BGH, 11.05.2005 - XII ZB 120/04
Zur Bedeutung eines Beschlusses, mit dem das Familiengericht eine von den Eltern getroffene Umgangsregelung bestätigt.
BGB § 1684
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BGH, 27.04.2005 - XII ZB 184/02
Im nachträglichen Vaterschaftsfeststellungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind nach § 55 b Abs. 3 FGG andere als das Kind und die in § 55 b Abs. 1 Satz 1 genannten Personen nicht beschwerdebefugt.
Dies gilt auch dann, wenn weitere Personen am Verfahren vor dem Familiengericht beteiligt wurden, weil sie durch die Entscheidung in ihren rechtlich geschützten Interessen (hier: Erbrecht) betroffen werden können.
FGG § 55 b Abs. 1 Satz 1, Abs. 3
