Rechtsprechung zu § 623 ZPO
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BFH, 30.06.2005 - III R 36/03
Kosten für die Aufhebung und Auseinandersetzung einer früher vereinbarten Gütergemeinschaft sind unabhängig davon, ob sie auf Antrag der Eheleute im Scheidungsverbund durch das Familiengericht oder außergerichtlich vor oder nach der Scheidung getroffen worden sind, für die Eheleute nicht unabwendbar und unvermeidbar und damit nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.
BGB § 1363 Abs. 1, § 1408 Abs. 1, § 1587, § 1587b, § 1587o; EStG § 33; ZPO § 93a, § 606, § 621, § 623
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BFH, 03.03.2005 - III R 60/03
Beantragen Eheleute innerhalb der Frist für einen Einspruch gegen den Zusammenveranlagungsbescheid die getrennte Veranlagung oder die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung, ist das FA bei der daraufhin für jeden durchzuführenden getrennten oder besonderen Veranlagung an die tatsächliche und rechtliche Beurteilung der Besteuerungsgrundlagen im Zusammenveranlagungsbescheid gebunden. Den Zusammenveranlagungsbescheid hat es aufzuheben.
AO 1977 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a, §§ 173 bis 177; EStG § 25, § 26 Abs. 1, § 26a, § 26b, § 26c, § 33; ZPO § 623 Abs. 1 Satz 1
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BGH, 20.10.2004 - XII ZB 35/04
Zur Anfechtung der Ablehnung, eine Scheidungsfolgesache abzutrennen.
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BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein Prozesskostenhilfeverfahren.
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BGH, 27.01.1999 - XII ZB 79/98
Zur Anfechtbarkeit einer - isolierten - familiengerichtlichen Entscheidung, durch die die Genehmigung einer Vereinbarung über die Zahlung eines Abfindungsbetrages zum Ausgleich privater betrieblicher Versorgungsanrechte versagt wurde.
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BGH, 06.10.2004 - XII ZR 225/01
a) Zur kollisionsrechtlich gebotenen Anwendung religiösen (hier: islamisch-schiitischen) Rechts durch deutsche Gerichte.
b) Zum Verfahren und zu den Voraussetzungen der Inlandsscheidung iranischer Staatsangehöriger schiitischen Glaubens auf Antrag der Ehefrau.
Deutsch-Iranisches Niederlassungsabkommen Art. 8 Abs. 2, Abs. 3; EGBGB Art. 17 Abs. 2; iran. ZGB Art. 1130
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BGH, 14.02.2007 - XII ZR 163/05
Die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen (hier: slowenischen) Entscheidung über den Kindesunterhalt, die Bestandteil eines Scheidungsurteils ist, setzt die vorherige Anerkennung der Scheidung durch die Landesjustizverwaltung (Art. 7 § 1 FamRÄndG) nicht voraus.
ZPO §§ 722, 723; FamRÄndG Art. 7 § 1; Slowenien: EheFamG Artt. 103 Abs. 1, 123
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BGH, 11.05.2005 - XII ZB 242/03
a) Im Verfahren der Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO i. V. mit § 127 Abs. 3 ZPO ist der Bezirksrevisor postulationsfähig und muß sich nicht nach § 78 Abs. 1 Satz 4 ZPO durch einen am Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen.
b) Im Rahmen einer auch außerhalb des Scheidungsverbundes in gesetzlicher Prozeßstandschaft nach § 1629 Abs. 3 Satz 1 BGB erhobenen Klage auf Kindesunterhalt ist für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisses des klagenden Elternteils und nicht auf diejenigen des Kindes abzustellen.
