Rechtsprechung zu § 643 ZPO
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BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05
Die Beschwer durch eine Verurteilung zur Auskunft nach § 1605 Abs. 1 BGB über die Höhe eine gewährten Arbeitnehmerabfindung erhöht sich nicht dadurch, dass der Rechtsmittelführer ein Geheimhaltungsinteresse wegen einer mit dem Arbeitgeber vereinbarten Verschwiegenheitspflicht geltend macht.
ZPO §§ 3, 511 Abs. 2 Nr. 1, 643 Abs. 1 und 2; BGB § 1605 Abs. 1
