Rechtsprechung zu § 644 ZPO
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BGH, 23.02.2005 - XII ZB 1/03

Gegen eine die Prozeßkostenhilfe mangels Erfolgsaussicht ablehnende Entscheidung in Verfahren, in denen die Entscheidung zur Hauptsache nicht anfechtbar ist (hier: einstweilige Anordnungen nach §§ 620, 620 b oder 644 ZPO), findet die sofortige Beschwerde nicht statt.

ZPO §§ 127 Abs. 2 Satz 2 2. Halbs., 620 c Satz 2

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BGH, 25.01.2007 - IX ZB 6/06

Der Stundungsantrag eines Schuldners, dem ein Kostenvorschussanspruch gegen seinen Ehepartner zusteht, ist auch dann unbegründet, wenn der Ehepartner die Zahlung verweigert, der Schuldner aber nicht versucht hat, den Anspruch durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durchzusetzen.

InsO § 4a; BGB § 1360a; ZPO § 644

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BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

Zur Frage des Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes nach Wegfall des § 1610 Abs. 3 BGB durch das Kindesunterhaltsgesetz vom 6. April 1998 zum 1. Juli 1998 (- KindUG - BGBl. I, S. 666).

BGB §§ 1603, 1610

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