Rechtsprechung zu § 66 ZPO
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BGH, 19.07.2007 - I ZR 93/04 - Windsor Estate

a) Der aus einer Kennzeichenverletzung folgende Schadensersatzanspruch sowie der der Bezifferung dieses Anspruchs dienende Auskunftsanspruch sind zeitlich nicht durch die vom Gläubiger nachgewiesene erste Verletzungshandlung begrenzt (Aufgabe von BGH, Urt. v. 26. 11. 1987 - I ZR 123/ 85, GRUR 1988, 307 - Gaby).

b) Ein Lizenznehmer, der gemäß § 30 Abs. 4 MarkenG der Verletzungsklage des Lizenzgebers beitritt, erlangt die Stellung eines einfachen Streitgenossen. Dem Lizenznehmer steht im Falle einer Markenverletzung kein eigener Schadensersatzanspruch gegen den Verletzer zu.

MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5, Abs. 6, § 30

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BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 2483/05

Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch amtsgerichtliche Entscheidungen.

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BVerwG, 22.12.2005 - 8 C 2.05

Gründe: Der mit Schriftsatz vom 5. Dezember 2005 gestellte Antrag auf Beteiligung am Verfahren als Nebenintervenientin ist unzulässig. Eine Nebenintervention findet im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht statt.

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BGH, 22.03.2004 - NotZ 16/03

a) Die Erklärung einer Aufrechnung durch die Notarkasse ist nicht mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 111 BNotO anfechtbar, es sei denn sie ist in der Form eines Verwaltungsakts erklärt.

b) Verwaltungsakte, die nach der Bundesnotarordnung oder nach einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder Satzung ergehen, sind nicht schon deshalb nichtig, weil sie von der sie erlassenen Behörde nicht unterschrieben sind.

BNotO § 111; BGB §§ 387, 388

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BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 95/03

Urlaub bei Betriebsübergang nach Insolvenz

1. Geht ein Betrieb in der Insolvenz über, hat der Betriebserwerber für die Erfüllung bestehender Urlaubsansprüche einzutreten.

2. Das gilt auch für übertragene Urlaubsansprüche und für Ansprüche auf Ersatz für verfallenen Urlaub.

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BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

1. Auch die Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluß ist nur unter den Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO zulässig.

2. Zu den Voraussetzungen des gewillkürten Klägerwechsels im zweiten Rechtszug.

3. Zu den Möglichkeiten des Rechtsträgers, ein Urteil anzufechten, das die Klage des vermeintlichen gesetzlichen Prozeßstandschafters als unbegründet abgewiesen hat.

ZPO §§ 574 Abs. 2, 522 Abs. 1 Nr. 4, 263; BGB § 1629 Abs. 3 Satz 1

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BGH, 15.03.2002 - V ZR 396/00

a) Haftet der Käufer wegen ungerechtfertigter Bereicherung, kann der Verkäufer, der zugunsten des Darlehensgebers des Käufers das Grundstück vor Eigentumsübertragung mit einer Grundschuld belastet hat, die Aufhebung oder Übertragung der Grundschuld verlangen, wenn der Gläubiger zu deren Ablösung bereit ist; ein Anspruch auf Wertersatz besteht (jedenfalls) dann nicht (Abgrenzung zu BGHZ 112, 376).

b) Reicht die Bereicherung des Käufers (Darlehensvaluta, Zinsersparnis gegenüber anderen Kreditformen, Grundstücksnutzungen, Ersatz für Verwendungen u. a.) zur Ablösung der Grundschuld nicht hin, steht der Anspruch des Verkäufers auf deren Aufhebung oder Übertragung unter dem Vorbehalt der Zahlung des Restes Zug um Zug.

BGB §§ 812, 818 Abs. 2, 3

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BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

a) Die Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen Wohnungseigentumsverfahrens läßt die Verfahrensführungsbefugnis des Veräußerers unberührt. Einer formellen Beteiligung des Erwerbers durch das Gericht bedarf es nicht.

b) Der Feststellung und Bekanntgabe des Beschlußergebnisses durch den Vorsitzenden der Wohnungseigentümerversammlung kommt grundsätzlich konstitutive Bedeutung zu. Es handelt sich im Regelfall um eine Voraussetzung für das rechtswirksame Zustandekommen eines Eigentümerbeschlusses.

c) Die formal einwandfrei zustande gekommene Ablehnung eines Beschlußantrages durch die Wohnungseigentümer hat Beschlußqualität. Ein solcher Negativbeschluß ist kein Nichtbeschluß.

WEG §§ 23 Abs. 1, 23 Abs. 4 Satz 1, 24 Abs. 6 Satz 1; ZPO § 265

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BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 387/00

Feststellungsinteresse bei einer Verbandsklage

1. Das besondere Feststellungsinteresse des § 256 Abs. 1 ZPO muß auch bei einer Verbandsklage gegeben sein.

2. Es muß gegenüber der anderen Prozeßpartei bestehen.

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BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvR 825/98

Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein zivilgerichtliches Verbot der Vervielfältigung und Verbreitung der Buchausgabe eines Theaterstücks des im Dezember 1995 verstorbenen Dramatikers und Dichters Heiner Müller, solange darin Passagen aus Werken von Bertolt Brecht enthalten ...

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