Rechtsprechung zu § 703d ZPO
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BGH, 03.02.1999 - VIII ZB 35/98
a) Bei der Klage gegen eine Personengesellschaft kommt der Angabe des Namens der Gesellschaft ausschlaggebende Bedeutung zu; der Zusatz eines unzutreffenden Inhabernamens tritt demgegenüber zurück.
b) Die Zustellungsfiktion nach § 175 Abs. 1 Satz 3 ZPO verstößt nicht gegen das in Art. 6 Abs. 1 EG-Vertrag enthaltene Diskriminierungsverbot.
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 1; EG-Vertrag Art. 6 Abs. 1; ZPO § 175 Abs. 1 Satz 3
