Rechtsprechung zu § 78 ZPO
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BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06
Klagt ein Vermieter rückständigen Mietzins nicht gegen die aus Rechtsanwälten bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein, die seine Vertragspartnerin ist, sondern gegen die drei Mitglieder dieser Sozietät persönlich als Gesamtschuldner, so ist es diesen unbenommen, sich im Verfahren jeweils selbst zu vertreten.
Aus dem Prozessrechtsverhältnis folgt jedoch die Pflicht jeder Partei, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Falle ihres Obsiegens vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt.
Der Kostenerstattungsanspruch der Beklagten kann daher insgesamt auf den Betrag beschränkt sein, der sich ergeben hätte, wenn sie einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten beauftragt hätten. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn hinsichtlich ihrer Rechtsverteidigung Interessenkonflikte zwischen ihnen weder bestanden noch zu erwarten waren.
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BGH, 25.04.2007 - XII ZR 58/06
Im Anwaltsprozess erlangt die Kündigung einer Vollmacht nach § 87 Abs. 1 ZPO dem Gegner und dem Gericht gegenüber erst durch die Anzeige der Bestellung eines neuen Anwalts rechtliche Wirksamkeit. Das setzt voraus, dass der neu benannte Rechtsanwalt für das betreffende Verfahren postulationsfähig ist (§ 78 ZPO). Ist dies (noch) nicht der Fall, bleibt der früher bevollmächtigte Rechtsanwalt weiterhin zustellungsbevollmächtigt.
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BGH, 18.05.2005 - VIII ZB 3/05
Eine im Verfahren der Rechtsbeschwerde erhobene Anhörungsrüge nach § 321 a ZPO unterliegt dem Anwaltszwang.
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BGH, 09.07.2002 - X ZR 70/00
1. Erteilt ein nicht postulationsfähiger Rechtsanwalt einem postulationsfähigen Rechtsanwalt Untervollmacht zur mündlichen Verhandlung, so handelt der Unterbevollmächtigte als Vertreter der Partei und nicht des Hauptbevollmächtigten.
2. Ist eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Abtretung vertraglicher Gewährleistungsansprüche von der Leasinggeberin an die Leasingnehmerin nicht unbedingt und vorbehaltlos erfolgt und deshalb unwirksam, so kann die unwirksame Abtretung umzudeuten sein in eine rechtswirksame Ermächtigung des Leasingnehmers, die betreffenden Ansprüche der Leasinggeberin im eigenen Namen geltend zu machen.
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BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97
Die Regelung über die Singularzulassung von Rechtsanwälten bei den Oberlandesgerichten in § 25 der Bundesrechtsanwaltsordnung ist mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar.
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BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvR 230/00
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwälten mit Kanzleisitz in den neuen Bundesländern wendet sich unmittelbar gegen Art. 1 Nr. 1 und 3 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte (im Folgenden: Änderungsgesetz) vom 17. ...
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BGH, 20.10.2005 - VII ZB 53/05
Die im Anwaltsprozess anfallenden Mehrkosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsbeistands im Mahnverfahren anfallen, sind neben den Kosten des im streitigen Verfahren beauftragten Rechtsanwalts unabhängig davon grundsätzlich nicht erstattungsfähig, ob bei Einleitung des Mahnverfahrens mit der Erhebung eines Widerspruchs zu rechnen war oder nicht.
ZPO § 91
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BGH, 29.09.2003 - AnwZ (B) 66/02
In Zulassungssachen ist eine sofortige Beschwerde gegen eine nachteilige Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs unzulässig, wenn sie allein im Kosteninteresse zu dem Zweck eingelegt worden ist, im Hinblick auf ein vor Einlegung des Rechtsmittels eingetretenes Ereignis die Erledigterklärung der Hauptsache durch das Beschwerdegericht herbeizuführen.
BRAO § 42
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BGH, 18.10.2000 - XII ZB 163/00
Gründe: I. Das Amtsgericht hat durch Verbundurteil unter anderem den Versorgungsausgleich durch Rentensplitting zu Lasten des Antragstellers durchgeführt und dabei bei der Dynamisierung betrieblicher Versorgungsanwartschaften Ersatzwerte für die Barwertverordnung (nach Glockner/ Gutdeutsch FamRZ ...
