Rechtsprechung zu § 78 ZPO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

51
von
89
BGH, 21.06.2005 - XI ZR 88/04

Das Handeln eines Geschäftsbesorgers/ Treuhänders im Anschluß an einen wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtigen Geschäftsbesorgungsvertrag mit umfassender Vollmacht kann dem Vollmachtgeber (Anleger) schon deshalb nach den allgemeinen Regeln der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht nicht zugerechnet werden, weil er die Nichtigkeit der Vollmacht nicht kannte oder kennen mußte.

BGB §§ 167, 171, 172; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2

Volltext bei lexetius.com

52
von
89
BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

a) Die in Computerschrift erfolgte Wiedergabe des Vor- und Nachnamens des Prozeßbevollmächtigten unter einer als Computerfax übermittelten Berufungsbegründungsschrift stellt keine den Anforderungen des § 130 Nr. 6 2. Halbs. ZPO genügende Wiedergabe der Unterschrift dar.

b) Das Fehlen der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten unter der Berufungsbegründungsschrift kann ausnahmsweise unschädlich sein, wenn sich aus anderen, eine Beweisaufnahme nicht erfordernden Umständen eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr dafür ergibt, daß der Rechtsmittelanwalt die Verantwortung für den Inhalt der Rechtsmittelbegründungsschrift übernommen und diese willentlich in den Rechtsverkehr gebracht hat. Dabei sind nur spätestens bis zum Ablauf der Berufungsbegründungsfrist dem Berufungsgericht bekannt gewordene Umstände berücksichtigungsfähig.

ZPO § 130 Nr. 6, § 520 Abs. 5

Volltext bei lexetius.com

53
von
89
BAG, 17.11.2004 - 9 AZN 789/04

Nichtzulassungsbeschwerde - Postulationsfähigkeit

1. Für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a ArbGG ist die Postulationsfähigkeit nach § 11 Abs. 2 ArbGG Prozesshandlungsvoraussetzung.

2. Hat eine nicht postulationsfähige Partei eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und nimmt sie nach gerichtlicher Belehrung diese Beschwerde zurück, so ist der Gebührentatbestand nach Nr. 8612 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG wie bei einer zurückgenommenen Beschwerde zu beurteilen.

Volltext bei lexetius.com

54
von
89
BGH, 06.10.2004 - XII ZB 80/04

Zu den Voraussetzungen des Ruhens der elterlichen Sorge bei einem tatsächlichen Hindernis durch längerfristige Abwesenheit des Elternteils.

BGB § 1674 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

55
von
89
BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

a) Eine zugelassene Rechtsbeschwerde hat in aller Regel dann hinreichende Aussicht auf Erfolg i. S. von § 114 ZPO, wenn die Entscheidung von der Beantwortung schwieriger Rechtsfragen abhängt.

b) Eltern schulden ihren minderjährigen Kindern einen Prozeßkostenvorschuß auch dann, wenn sie ihn zwar nicht in einer Summe zahlen können, aber nach § 115 Abs. 1 und 2 ZPO, der regelmäßig auch ihren notwendigen Selbstbehalt wahrt, für eine eigene Prozeßführung zu Ratenzahlungen in der Lage wären. Dann kann dem vorschußberechtigten Kind Prozeßkostenhilfe auch nur gegen entsprechende Ratenzahlung bewilligt werden.

ZPO § 114, § 115 Abs. 1, Abs. 2; BGB § 1360a Abs. 2, § 1603 Abs. 2 Satz 1, Satz 2

Volltext bei lexetius.com

56
von
89
BGH, 11.03.2004 - VII ZB 27/03

Die Reisekosten eines beim Prozeßgericht nicht zugelassenen und weder am Gerichtsort noch am Geschäfts- oder Wohnort der Prozeßpartei ansässigen Prozeßbevollmächtigten zur Terminswahrnehmung sind jedenfalls insoweit zu erstatten, als sie sich im Rahmen der erstattungsfähigen Reisekosten halten, die angefallen wären, wenn die Partei einen Prozeßbevollmächtigten entweder am Gerichtsort oder an ihrem Geschäfts- oder Wohnort beauftragt hätte.

ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1

Volltext bei lexetius.com

57
von
89
BAG, 22.01.2004 - 1 AZR 495/01

Übereinstimmend erklärte Erledigung der Hauptsache - Versetzungsbegriff - Bestimmung der Dienststelle

Gründe: I. Die Parteien haben darüber gestritten, ob das beklagte Land verpflichtet war, die Klägerin an ihrem bisherigen Arbeitsplatz weiterzubeschäftigen.

Volltext bei lexetius.com

58
von
89
BGH, 25.03.2003 - VI ZR 355/02

Die Beiordnung eines Rechtsanwalts gemäß § 78 b ZPO i. d. F. des ZPO-RG vom 27. Juli 2001 ist abzulehnen, wenn die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision aussichtslos ist, weil die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht gegeben oder nicht dargetan sind.

ZPO § 78 b

Volltext bei lexetius.com

59
von
89
BGH, 11.02.2003 - VIII ZB 92/02

a) Der Rechtsanwalt, der sich vor einem auswärtigen Prozeßgericht selbst vertritt, hat Anspruch auf Erstattung von Reisekosten nach § 28 BRAGO.

b) Umsatzsteuerbeträge sind bei der Kostenfestsetzung in der Regel ohne weitere Prüfung zu berücksichtigen, wenn die Erklärung nach § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO vorliegt (im Anschluß an BVerfG, Kammerbeschluß vom 17. Februar 1995 - 1 BvR 697/ 93, NJW 1996, 382).

ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1; ZPO § 104 Abs. 2 Satz 3; BRAGO § 28

Volltext bei lexetius.com

60
von
89
BGH, 04.02.2003 - XI ZB 21/02

Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei sind nach § 91 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz ZPO in jedem Falle zu erstatten, ohne daß es auf die Frage der Notwendigkeit i. S. v. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO ankommt. Einer Partei aus den alten Bundesländern, die sich durch einen Rechtsanwalt aus den alten Bundesländern vor einem Gericht in den neuen Ländern vertreten ließ, kann der Kostenerstattungsanspruch daher nicht deshalb gekürzt werden, weil im Falle einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt aus den neuen Ländern geringere gesetzliche Gebühren entstanden wären.

ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1; EinigVtr Anl. I Kap. III Sachgeb. A Abschn. III Nr. 26 Buchst. a; KostGErmAV § 1

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht