Rechtsprechung zu § 8 ZPO
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BGH, 02.11.2005 - XII ZR 137/05
a) Zum Streitwert einer vom Mieter erhobenen Klage, mit der ein Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses mit einem störenden Mitmieter verpflichtet werden soll.
b) Zur Identität des Streitgegenstandes bei einer Klage auf Zahlung von Mietzins und einer Widerklage auf Feststellung des Nichtbestehens des Mietverhältnisses (Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. März 2004 - XII ZR 162/ 00 - NZM 2004, 423).
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BGH, 13.10.2004 - XII ZR 110/02
In einem Berufungsurteil, das auf eine nach dem 31. Dezember 2001 geschlossene mündliche Verhandlung ergeht, ist eine Beschwer nicht festzusetzen. Geschieht dies dennoch, ist das Revisionsgericht daran nicht gebunden.
EGZPO § 26 Nr. 8
