Rechtsprechung zu § 807 ZPO
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BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 321/03
Der Pkw eines "außergewöhnlich gehbehinderten" Schuldners unterliegt im Regelfall nicht der Pfändung, selbst wenn der Schuldner nicht erwerbstätig ist.
ZPO § 811 Abs. 1
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BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 229/03
Der Formularantrag eines Gläubigers, näher bezeichnete Ansprüche des Schuldners gegen nicht mehr als drei bestimmte Geldinstitute am Wohnort des Schuldners zu pfänden, ist grundsätzlich nicht rechtsmißbräuchlich.
ZPO § 829 Abs. 1
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BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 115/03
a) Wer einen Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuern gepfändet und zur Einziehung überwiesen erhalten hat, kann den Hilfsanspruch auf Abgabe der Steuererklärung aus diesem Titel grundsätzlich durch Haftantrag gegen den Schuldner vollstrecken.
b) Die Herausgabe der Lohnsteuerkarte und anderer Besteuerungsunterlagen des Schuldners an den Vollstreckungsgläubiger darf erst dann angeordnet werden, wenn der Vollstreckungsgläubiger glaubhaft gemacht hat, daß er den Besitz dieser Urkunden aufgrund einer Beteiligung an dem Verfahren zur Festsetzung der Einkommensteuern des Schuldners, eines eigenen Einspruchs oder einer eigenen Klage gegen den Drittschuldner benötigt.
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BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 148/03
Die mit der Pfändung eines Hauptrechts verbundene Beschlagnahme erstreckt sich ohne weiteres auch auf alle Nebenrechte, die im Falle einer Abtretung des Hauptrechts nach §§ 412, 401 BGB auf den Gläubiger übergehen (hier: Pfändung der Ansprüche aus einem Girovertrag mit Kontokorrentabrede).
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BGH, 25.04.2001 - 5 StR 613/00
Gründe: Das LG hat den Angeklagten wegen Körperschaftsteuerhinterziehung in Tateinheit mit Gewerbesteuerhinterziehung, wegen Gewerbesteuerhinterziehung in vier Fällen, unrichtiger Darstellung und Bankrotts zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Seine hiergegen ...
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BGH, 20.11.2000 - NotZ 19/00
a) Zur Amtsenthebung des Notars wegen Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden aufgrund seiner (zerrütteten) wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 50 Abs. 1 Nr. 8 BNotO).
b) Zur Nachholung der erstinstanzlich unterbliebenen förmlichen Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Amtsenthebung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 BNotO im - von dem Notar betriebenen - Beschwerdeverfahren.
BNotO §§ 50 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 3 Satz 3
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BGH, 20.11.2000 - NotZ 17/00
a) Schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Notars können die Interessen der Rechtsuchenden gefährden, auch wenn weder Vermögenslosigkeit noch Überschuldung eingetreten sind (hier: hohe Verbindlichkeiten zu sofortiger Tilgung; illiquide eigene Vermögenswerte).
b) Die Art der Wirtschaftsführung des Notars kann, auch wenn sich schlechte wirtschaftliche Verhältnisse nicht feststellen lassen, die Interessen der Rechtsuchen den gefährden (z. B. bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Nichtregulierung berechtigter Forderungen).
BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 8
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BGH, 08.07.1999 - IX ZR 338/97
Zur vertraglichen Haftung des Mitglieds einer Scheinsozietät für die Veruntreuung von Mandantengeldern durch den sachbearbeitenden Rechtsanwalt bei der Verwaltung und Abwicklung eines Nachlasses.
BGB § 675
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BGH, 25.03.1999 - IX ZR 223/97
a) Eine schuldrechtliche Vereinbarung zwischen einer Bank, ihrem Kunden und dessen Sicherungsnehmer (Bürgen), daß die Bank eingehende Zahlungen nur zur Verringerung eines (vom Sicherungsnehmer verbürgten) Sollsaldos verrechnen soll, begründet kein Ersatzabsonderungsrecht des Sicherungsnehmers an den eingehenden Zahlungen.
b) Gebührenforderungen von Steuerberatern sind grundsätzlich pfändbar und unterliegen dem Gesamtvollstreckungsbeschlag (Insolvenzbeschlag).
BGB § 675, 665, 328; GesO § 1 Abs. 1 Satz 2, § 8 Abs. 2, § 12; KO § 1 Abs. 1, § 48, § 46; StBerG § 64 Abs. 2; InsO § 36 Abs. 1
