Rechtsprechung zu § 828 ZPO
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BGH, 04.10.2005 - VII ZB 9/05

Öffentlichrechtliche Gebührenansprüche eines ausländischen Staates (hier: Zahlungsansprüche der Russischen Föderation aus Einräumung von Überflugrechten, Transitrechten und Einflugrechten) unterliegen nicht der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte und daher nicht dem inländischen Vollstreckungszugriff.

ZPO § 828; GG Art. 25

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BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 193/03

Eine erweiternde Auslegung des § 576 Abs. 1 ZPO kommt nicht in Betracht, auch wenn bei der Anwendung von Landesrecht eine Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht nicht eingelegt werden kann.

ZPO § 576

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BGH, 12.12.2007 - VII ZB 21/07

Zur Pfändung von Miteigentumsanteilen an im Sammeldepot verwahrten Wertpapieren.

ZPO § 857 Abs. 1

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BGH, 21.03.2000 - IX ZR 138/99

Die Pfändung und Überweisung einer Forderung einerseits und die Zahlung durch den Drittschuldner andererseits sind selbständige Rechtshandlungen.

KO § 30 Nr. 2

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