Rechtsprechung zu § 829 ZPO
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BGH, 06.04.2000 - IX ZR 442/98

a) Die Arrestpfändung des durch eine Straftat Verletzten in einen von der Staatsanwaltschaft gemäß § 111 b StPO beschlagnahmten Vermögensgegenstand des Täters setzt zu ihrer Wirksamkeit nicht voraus, daß innerhalb der Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO die Arrestvollziehung gemäß § 111 g Abs. 2 Satz 1 StPO zugelassen oder ein darauf gerichteter Antrag gestellt wird.

b) Wird auf die gesonderten Anträge mehrerer Verletzter deren Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung zugelassen, bestimmt sich ihre Rangfolge nicht nach dem Zeitpunkt der Beschlagnahme gemäß § 111 b StPO.

ZPO § 929 Abs. 2; StPO §§ 111 b, 111 c Abs. 5, 111 g Abs. 2, 3

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BGH, 20.03.2000 - 2 ARs 489/99

Gründe: I. Die Staatsanwaltschaft Rottweil führt gegen W., dessen Mutter M. und den Beschwerdeführer Rechtsanwalt S. das Ermittlungsverfahren 11 Js 3545/ 99 wegen Vereitelns der Zwangsvollstreckung, Betruges u. a. Gegenstand der Ermittlungen ist der Verdacht, die Beschuldigten W. und M. hätten ...

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BGH, 18.11.1999 - IX ZR 420/97

Zur haftungsausfüllenden Kausalität, wenn ein Rechtsanwalt, der einen Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzprozeß vertritt, seinen Mandanten nicht über den Kleinbetriebseinwand im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 2, 3 KSchG belehrt.

BGB § 675

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