Rechtsprechung zu § 840 ZPO
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BGH, 19.10.1999 - XI ZR 8/99
a) Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, in denen für die Bearbeitung einer Pfändung gegen Kunden von diesen ein Entgelt gefordert wird, verstoßen gegen § 9 AGBG.
b) Einseitige Bestimmungsvorbehalte für Entgelte sind mit dem Transparenzgebot nur vereinbar, soweit sie bei unsicherer Entwicklung der Verhältnisse als Instrument der Anpassung notwendig sind sowie Anlaß, Richtlinien und Grenzen der Ausübung möglichst konkret angeben.
c) § 840 Abs. 1 ZPO ist mit Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG vereinbar.
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BGH, 04.03.2004 - IX ZR 463/00
Wer unter aufschiebender Bedingung einen GmbH-Anteil erworben hat, erleidet bei Pfändung des Rechts durch einen Gläubiger des Veräußerers keinen Schaden, wenn der Notar durch weisungswidrige Auszahlung der Kaufpreisvaluta an Zessionare des Veräußerers den Bedingungseintritt herbeiführt.
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BGH, 13.06.2002 - IX ZR 242/01
Leistet der Drittschuldner an den Vollstreckungsgläubiger, weil er irrtümlich davon ausgeht, daß die gepfändete und zur Einziehung überwiesene Forderung besteht, kann er den gezahlten Betrag vom Vollstreckungsgläubiger kondizieren (im Anschluß an BGHZ 82, 28).
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BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, in denen für die Bearbeitung und Überwachung von Pfändungsmaßnahmen gegen Kunden von diesen ein Entgelt gefordert wird, verstoßen gegen § 9 AGBG.
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BAG, 16.11.2005 - 3 AZB 45/05
Schadensersatzansprüche gegen Drittschuldner und Kostenfestsetzungsverfahren
Gründe: I. Die Rechtsbeschwerde betrifft die Festsetzung von Kosten nach einer erfolglosen Drittschuldnerklage.
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BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05
Kostenlast bei Lohnpfändungen
Die mit der Bearbeitung von Lohn- oder Gehaltspfändungen verbundenen Kosten des Arbeitgebers fallen diesem selbst zur Last. Er hat weder einen gesetzlichen Erstattungsanspruch gegen den Arbeitnehmer noch kann ein solcher Anspruch durch (freiwillige) Betriebsvereinbarung begründet werden.
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BGH, 08.11.2005 - XI ZR 90/05
Der Anspruch des Kontoinhabers auf Erteilung von Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen ist ein selbständiger Anspruch aus dem Girovertrag, der bei einer Kontenpfändung nicht als Nebenanspruch mit der Hauptforderung mitgepfändet werden kann.
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BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 148/03
Die mit der Pfändung eines Hauptrechts verbundene Beschlagnahme erstreckt sich ohne weiteres auch auf alle Nebenrechte, die im Falle einer Abtretung des Hauptrechts nach §§ 412, 401 BGB auf den Gläubiger übergehen (hier: Pfändung der Ansprüche aus einem Girovertrag mit Kontokorrentabrede).
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BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 126/00 R
Kein Aufwendungsersatzanspruch des Geldinstituts für Rücküberweisung von Rentenleistungen nach dem Tod des Versicherten - Verfassungsmäßigkeit
Überweist das Geldinstitut auf Aufforderung des Rentenversicherungsträgers die nach dem Tod des Versicherten geleisteten Rentenbeträge zurück, so steht ihm kein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen zu.
