Rechtsprechung zu § 850a ZPO
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BGH, 24.07.2008 - VII ZB 34/08
Beiträge zum Versorgungswerk der Architektenkammer können bei Ermittlung der pfändbaren Einkünfte eines selbständigen Architekten in der Höhe abzugsfähig sein, in der für einen Arbeitnehmer, bezogen auf ein entsprechendes Einkommen, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abzuführen wären.
ZPO § 850 i Abs. 1
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BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 168/07
Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Zahlung verschleierten Arbeitseinkommens.
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BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 164/07
Fachlicher Geltungsbereich Manteltarifvertrag Hotel- und Gaststättengewerbe Niedersachsen
Tatbestand: Die Parteien streiten um Lohnansprüche der Klägerin für die Monate November 2004 bis August 2005 sowie Oktober und November 2005.
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BGH, 12.02.2008 - VIII ZB 51/06
Im Geschäftsbetrieb des Handelsvertreters entstandene Aufwendungen, die von dem Unternehmer nicht zu erstatten sind, bleiben bei der Ermittlung der während der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses im Durchschnitt monatlich bezogenen Vergütung unberücksichtigt.
ArbGG § 5 Abs. 3 Satz 1
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BGH, 12.02.2008 - VIII ZB 3/07
Für die Ermittlung der während der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses im Durchschnitt monatlich bezogenen Vergütung sind alle unbedingt entstandenen Vergütungsansprüche des Handelsvertreters zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob, auf welche Art und Weise und in welchem Umfang sie erfüllt sind.
ArbGG § 5 Abs. 3 Satz 1
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BGH, 12.12.2007 - XII ZR 23/06
Im Rahmen des Trennungsunterhalts trifft den Unterhaltsschuldner grundsätzlich keine Obliegenheit zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz (Abgrenzung zum Senatsurteil BGHZ 162, 234 = FamRZ 2005, 608).
BGB § 1361 Abs. 1 und 2; InsO §§ 36 Abs. 1, 286 ff., 304 ff.
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BGH, 15.11.2007 - IX ZB 34/06
Private Versicherungsrenten von selbständig oder freiberuflich tätig gewesenen Personen genießen nicht den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen.
Über einen Vollstreckungsschutzantrag hat im Rahmen der ihm übertragenen Zuständigkeiten das Insolvenzgericht anstelle des Vollstreckungsgerichts zu entscheiden.
ZPO § 850 Abs. 3 lit. b; InsO § 36 Abs. 4 Satz 1, ZPO § 765a
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BGH, 15.11.2007 - IX ZB 99/05
Ein im Rechtsbeschwerdeverfahren erstmals gestellter Vollstreckungsschutzantrag ist unbeachtlich.
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BGH, 08.11.2007 - IX ZB 221/03
Ausgezahlte Beihilfen des Dienstherrn für Aufwendungen im Krankheitsfall gehören zur Insolvenzmasse eines Beamten, der Anspruch auf diese Leistung jedoch erst, wenn sich seine Zweckbindung zugunsten des Gläubigers, dessen Forderung als Aufwand der konkreten Beihilfegewährung zugrunde liegt, erledigt hat.
InsO § 36 Abs. 1
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