Rechtsprechung zu § 850c ZPO
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BGH, 23.08.2006 - XII ZR 26/04

a) Die Schutzklausel des § 7 Abs. 3 Satz 2 UVG steht der Titulierung der übergangenen Unterhaltsansprüche auch dann nicht entgegen, wenn der Unterhaltspflichtige über den geschuldeten laufenden Unterhalt hinaus nicht leistungsfähig ist.

b) Zur Bemessung des notwendigen Selbstbehalts gegenüber dem Unterhaltsbegehren eines minderjährigen Kindes, wenn die Wohnkosten des Unterhaltspflichtigen den insofern im Selbstbehalt berücksichtigten Betrag unterschreiten (im Anschluss an Senatsurteil vom 25. Juni 2003 - XII ZR 63/ 00 - FamRZ 2004, 186, 189).

UnterhaltsvorschussG § 7 Abs. 3 Satz 2; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1

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BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 2444/04

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein Urteil und zwei Beschlüsse eines Landesarbeitsgerichts. Im Ausgangsverfahren ging es um eine gegen die Beschwerdeführerin gerichtete Drittschuldnerklage.

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BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 546/03

Einzelvertragliche Ausschlussfrist vor In-Kraft-Treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes - Schadensersatzanspruch für die Kosten der Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten am Arbeitsgericht

Tatbestand: Die Parteien streiten über Entgeltansprüche des Klägers, zur Aufrechnung gestellte Schadensersatzansprüche der Beklagten und eine entsprechende Widerklage.

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BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04

a) Zu den gemäß § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO an eine Berufungsbegründung zu stellenden Anforderungen.

b) Zur Höhe des eigenen angemessenen Unterhalts bei Unterhaltsansprüchen von Enkeln gegen ihre Großeltern (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. Februar 1992 - XII ZR 93/ 91 - FamRZ 1992, 795).

c) Zu den Voraussetzungen der nach § 1607 Abs. 2 BGB eintretenden Ersatzhaftung eines nachrangig haftenden Verwandten.

ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2; BGB §§ 1601, 1603 Abs. 1, 1607 Abs. 2

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BGH, 05.04.2005 - VII ZB 17/05

Durch die Vorlage eines Vollstreckungsbescheides kann der Nachweis einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung für das Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO durch den Gläubiger nicht geführt werden.

ZPO § 850f Abs. 2

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BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 299/04

Zuwendung - Arbeitgeberwechsel im öffentlichen Dienst

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Klägers zur Rückzahlung einer tariflichen Zuwendung.

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BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 228/03

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind außerhalb des von § 851b ZPO umfaßten Bereichs grundsätzlich uneingeschränkt pfändbar.

ZPO § 765a, § 811, §§ 850 ff., § 851b

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BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R

Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Anfechtung eines Verrechnungsbescheides - Regelaltersrente - Beitragsschuld

1. Die Befugnis des für eine Geldleistung zuständigen Leistungsträgers, mit Ermächtigung eines anderen Leistungsträgers dessen Ansprüche gegen den Berechtigten mit der ihm obliegenden Geldleistung zu verrechnen (§ 52 SGB 1), bleibt im Fall der Insolvenz des Berechtigten grundsätzlich wirksam. Die Verrechnung mit laufenden Bezügen ist jedoch nur zeitlich begrenzt zulässig (§ 114 Abs. 2 InsO).

2. Die unter Geltung der Konkursordnung entwickelte Rechtsprechung des BSG, wonach weder die Ermächtigung zur Verrechnung noch die Verrechnungserklärung selbst als schädlicher Forderungserwerb zu behandeln ist (vgl BSG vom 12. 7. 1990 - 4 RA 47/ 88 = BSGE 67, 143 = SozR 3-1200 § 52 Nr. 1 und BSG vom 15. 12. 1994 - 12 RK 85/ 92 = SozR 3-2400 § 28 Nr. 1), bleibt unter der Geltung der Insolvenzordnung anwendbar.

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BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

Die Einbeziehung der Ehegatten von Landwirten in die Versicherungspflicht der landwirtschaftlichen Alterssicherung nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte ist mit dem Grundgesetz auch insoweit vereinbar, als sie Ehegatten betrifft, die im landwirtschaftlichen Betrieb des Ehepartners nicht mitarbeiten.

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BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 25/03 R

Herabsetzung des Werts der monatlichen Einzelansprüche aus dem Stammrecht um die pfändbaren Beträge wegen Abtretungsvereinbarungen

Tatbestand: Der Kläger begehrt die Zahlung der monatlichen "Rente" aus dem Höchstwert seines Rechts allein noch für Bezugszeiten zwischen Oktober 1983 und Ende Februar 1991. In diesem Zusammenhang streiten die Beteiligten, ob die Beklagte berechtigt war, wegen Abtretungsvereinbarungen den Wert der ...

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