Rechtsprechung zu § 887 ZPO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
31
von
32
von
32
BGH, 10.02.2000 - IX ZB 31/99
Gründe: I. Auszulegen ist das bezeichnete Übereinkommen in der seit dem Inkrafttreten des 3. Beitritts-Übereinkommens vom 26. Mai 1989 mit dem Königreich Spanien und der Portugiesischen Republik geltenden Fassung (Art. 54 Abs. 1 EuGVÜ).
32
von
32
von
32
BGH, 17.12.1999 - V ZR 144/98
Der bloße Umstand, daß der Eigentümer sein Grundstück nicht nutzt, führt auch nach den Grundsätzen des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses nicht dazu, daß er die Inanspruchnahme des Grundstücks durch den Nachbarn dulden muß.
