Rechtsprechung zu § 89 ZPO
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BGH, 31.03.2003 - II ZR 192/02
Ein Rechtsanwalt, der einen bestimmenden Schriftsatz für einen anderen Rechtsanwalt mit dem Zusatz "für Rechtsanwalt XY" unterzeichnet, übernimmt mit seiner Unterschrift die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes.
Das gilt auch dann, wenn der Zusatz lautet "für Rechtsanwalt XY, nach Diktat verreist".
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BGH, 18.05.2000 - IX ZB 114/98
Zur Frage, ob dem Sequester eine - beschränkte - Prozeßführungsbefugnis zustehen kann.
GesO § 2 Abs. 3, KO § 106 Abs. 1
