Rechtsprechung zu § 890 ZPO
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BGH, 15.05.2003 - IX ZR 283/02

Die Verjährung des Anspruchs aus § 945 Alt. 1 ZPO beginnt, falls die einstweilige Verfügung aufgehoben worden ist, spätestens dann, wenn der vormalige Antragsgegner im Hauptsacheverfahren ein noch nicht rechtskräftiges Urteil zu seinen Gunsten erzielt, das in hohem Maße dafür spricht, daß die einstweilige Verfügung von Anfang an nicht gerechtfertigt war.

ZPO § 945 Alt. 1, §§ 927, 929 Abs. 2; BGB § 852 a. F.

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BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 271/02

Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Klageantrag

Der Klageantrag, mit dem eine Gewerkschaft gegenüber einem Arbeitgeber dessen Verurteilung - unter Androhung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung - erstrebt, die Anwendung näher bezeichneter untertariflicher Arbeitsbedingungen hinsichtlich ihrer Mitglieder zu unterlassen, bedarf zu seiner hinreichenden Bestimmtheit i. S. v. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO der namentlichen Benennung der Arbeitnehmer, die Mitglied der Klägerin sind.

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BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02

Rechtsbeschwerde im Rahmen des Beschlußverfahrens

Seit der zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Änderung des Beschwerderechts kann das Landesarbeitsgericht auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren die Rechtsbeschwerde gegen verfahrensbegleitende Beschlüsse jedenfalls dann zulassen, wenn es als Rechtsmittelgericht über eine sofortige Beschwerde nach § 78 ArbGG i. V. m. § 83 Abs. 5 ArbGG entscheidet.

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BVerwG, 04.02.2003 - 6 B 68.02

Auslaufendes Recht; Parteienfinanzierung.

1. Im Rahmen der auf die Festsetzung höherer staatlicher Mittel gerichteten Verpflichtungsklage einer politischen Partei sind nicht die Voraussetzungen der Mittelfestsetzung für andere Parteien zu prüfen. Die Fehlerhaftigkeit der Festsetzung staatlicher Mittel für eine Partei kann eine andere Partei allenfalls im Wege der Anfechtung dieser Festsetzung mit einer sich daran anschließenden, auf § 19 Abs. 6 PartG a. F. (§ 19 a Abs. 5 PartG 2002) gestützten (weiteren) Verpflichtungsklage geltend machen.

2. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass die in § 18 Abs. 2 PartG genannte Summe (absolute Obergrenze) auch dann unter Verteilung auf die bewilligungsberechtigten Parteien ausgeschöpft wird, wenn einzelne anspruchsberechtigte Parteien wegen Nichterfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen ganz oder teilweise bei der Vergabe der staatlichen Mittel nicht berücksichtigt werden.

GG Art. 3 Abs. 1, Art. 21; PartG §§ 18 ff.; VwGO § 132 Abs. 2, § 133

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BVerwG, 21.01.2003 - 1 C 5.02

Anschlussrevision; unselbständige Anschließung; Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; Zwangsgeld für jeden Fall der Zuwiderhandlung; Kumulationsverbot; Zwangsgeld als präventives Beugemittel; strafähnliche Wirkung von Zwangsgeld; Verhältnismäßigkeit als Grundsatz des Vollstreckungsrechts; Grundrechtsschutz ausländischer juristischer Personen.

1. Das Zwangsgeld zur Durchsetzung von Beförderungsverboten nach § 74 Abs. 2 AuslG hat eine ausschließlich präventive Funktion als Beugemittel.

2. Die Anwendbarkeit der am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Neuregelung der Anschlussrevision richtet sich nach der allgemeinen Übergangsvorschrift in § 194 Abs. 2 VwGO. Nach dem bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Recht war eine (unselbständige) Anschließung nur im Rahmen der zugelassenen Revision zulässig.

GG Art. 19 Abs. 3; AuslG § 74 Abs. 2, §§ 82, 83, 93 Abs. 3 Nr. 2; VwGO § 11 Abs. 2, §§ 127, 141, 194 Abs. 2; VwVG § 9 Abs. 2, § 13 Abs. 3, Abs. 5, Abs. 6

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BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 457/01

Altersteilzeitanspruch für sächsische Grundschullehrer

1. Der Freistaat Sachsen war nach der Ursprungsfassung des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeitarbeit berechtigt, Altersteilzeitwünschen von Grundschullehrern, die zwar das 55. aber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet hatten, ohne weiteres abzulehnen.

2. Hat der - auch öffentliche - Arbeitgeber eine Entscheidung nach billigem Ermessen gem § 315 BGB zu treffen, ist diese Entscheidung in vollem Umfange auf ihre Billigkeit gerichtlich überprüfbar. Stellt das Gericht fest, daß sie unbillig ist, hat es eine eigene Sachentscheidung zu treffen.

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BAG, 17.10.2001 - 4 AZR 720/00

Wegfall des Feststellungsinteresses

Das Feststellungsinteresse für einen die Durchführung des Arbeitsverhältnisses betreffenden Feststellungsantrag fällt weg, wenn das Arbeitsverhältnis (inzwischen) beendet worden ist.

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BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 7/00

Einseitige Änderung der Eingruppierungsordnung - Mitbestimmung des Betriebsrats - Unterlassungsanspruch

Gründe: A. Die Beteiligten streiten noch über die Untersagung der Anwendung einer dem - gekündigten - Tarifvertrag entnommenen, jedoch modifizierten Vergütungsordnung ohne Zustimmung des Betriebsrats.

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BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 706/99

Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

Nach § 2 Abs. 3 TV ATZ, kann ein Arbeitgeber die Vereinbarung eines Teilzeitarbeitsvertrages aus dringenden betrieblichen/ dienstlichen Gründen ablehnen. Diese Bestimmung ist auf Arbeitnehmer nicht anzuwenden, die zwar das 55. aber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben.

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BVerfG, 15.05.2000 - 1 BvQ 8/00

Gründe: Das Verfahren betrifft einen isolierten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

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