Rechtsprechung zu § 891 ZPO
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BGH, 10.08.2006 - I ZB 110/05

Der Gläubiger, der die dem Schuldner obliegende vertretbare Handlung selbst vorgenommen hat, kann die ihm dadurch entstandenen Kosten nicht noch nachträglich im Vollstreckungsverfahren erstattet verlangen.

ZPO § 887

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BGH, 10.02.2000 - IX ZB 31/99

Gründe: I. Auszulegen ist das bezeichnete Übereinkommen in der seit dem Inkrafttreten des 3. Beitritts-Übereinkommens vom 26. Mai 1989 mit dem Königreich Spanien und der Portugiesischen Republik geltenden Fassung (Art. 54 Abs. 1 EuGVÜ).

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BGH, 03.07.2008 - I ZB 87/06

Der titulierte Anspruch auf Nennung des Vaters des nichtehelichen Kindes ist in der Regel auch vollstreckbar, weil durch die Vollstreckung der Eingriff in die Grundrechte der auskunftspflichtigen Kindesmutter nicht über das Maß hinaus vertieft wird, in dem ihre grundrechtlich geschützten Interessen bereits durch die (rechtskräftige) Verurteilung berührt sind.

ZPO § 888 Abs. 3

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BAG, 28.02.2008 - 3 AZB 56/07

Rechtsbehelf vor Entscheidungszustellung - formelle Rechtskraft

Gründe: I. Die Parteien streiten über die Zulässigkeit eines Zwangsgeldes.

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BGH, 07.04.2005 - I ZB 2/05

Der zur Vornahme einer vertretbaren Handlung verurteilte Schuldner kann im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht geltend machen, die Vornahme der Handlung sei für ihn unzumutbar (geworden) oder führe nicht zum Erfolg.

ZPO § 887 Abs. 1; BGB § 242

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BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04

Der Schuldner ist nicht nur im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage, sondern auch im Zwangsvollstreckungsverfahren mit seinem Einwand zu hören, der vollstreckbare Anspruch sei erfüllt.

ZPO § 767 Abs. 1, § 887 Abs. 1

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BAG, 25.08.2004 - 1 AZB 41/03

Bestimmtheit eines Unterlassungstitels

Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Berechtigung eines Ordnungsgelds.

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BGH, 25.11.1999 - IX ZB 95/99

Zur Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde und zur Befugnis des Berufungsgerichts, eine ihm unterlaufene Verletzung eines Verfahrensgrundrechts selbst zu beheben.

GG Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3; ZPO §§ 318, 567 Abs. 4, 802, 890 Abs. 2

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