Rechtsprechung zu § 894 ZPO
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BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03
Anspruch auf Teilzeitarbeit
1. Ein zu kurzfristig gestelltes Teilzeitverlangen, das die Ankündigungsfrist des § 8 Abs. 2 TzBfG nicht wahrt, ist der Auslegung zugänglich. Es kann so ausgelegt werden, dass es sich hilfsweise auf den Zeitpunkt richtet, zu dem der Arbeitnehmer die Verringerung frühestmöglich verlangen kann.
2. Ein zu kurzfristig gestelltes Änderungsverlangen kann auch dann nicht die in § 8 Abs. 5 Satz 2 und 3 TzBfG geregelten Zustimmungsfiktionen auslösen, wenn der Arbeitgeber sich sachlich auf es einlässt.
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BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 198/03
Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang
Findet nach Ablauf der Frist einer insolvenzbedingten Kündigung ein Betriebsübergang statt, besteht kein Anspruch auf Wiedereinstellung bzw. Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.
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BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03
Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung
1. Teilt die unterlegene der anderen Partei mit, es sei ein "abschließender Vergleich" beabsichtigt, so spricht das regelmäßig gegen die Annahme, es werde unabhängig vom Zustandekommen des Vergleichs ein Rechtsmittelverzicht erklärt.
2. Behandelt das Gericht zwei rechtlich selbständige Ansprüche so, als seien diese voneinander abhängig, kann es ausreichen, wenn sich die Rechtsmittelbegründung allein mit dem vom Gericht behandelten Streitgegenstand befasst.
3. Eine Betriebsvereinbarung über die Lage der Arbeitszeit kann den Arbeitgeber berechtigen, das Verlangen des Arbeitnehmers auf wunschgerechte Verteilung der nach § 8 TzBfG verringerten Arbeitszeit abzulehnen.
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BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03
Altersteilzeit - Tarifauslegung - billiges Ermessen
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte zum Abschluss eines Altersteilzeitvertrages mit dem Kläger verpflichtet ist.
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BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 115/03
a) Wer einen Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuern gepfändet und zur Einziehung überwiesen erhalten hat, kann den Hilfsanspruch auf Abgabe der Steuererklärung aus diesem Titel grundsätzlich durch Haftantrag gegen den Schuldner vollstrecken.
b) Die Herausgabe der Lohnsteuerkarte und anderer Besteuerungsunterlagen des Schuldners an den Vollstreckungsgläubiger darf erst dann angeordnet werden, wenn der Vollstreckungsgläubiger glaubhaft gemacht hat, daß er den Besitz dieser Urkunden aufgrund einer Beteiligung an dem Verfahren zur Festsetzung der Einkommensteuern des Schuldners, eines eigenen Einspruchs oder einer eigenen Klage gegen den Drittschuldner benötigt.
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BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 122/03
Benachteiligung behinderter Menschen bei Altersteilzeit
1. Das Verbot der Benachteiligung schwerbehinderter Beschäftigter (§ 81 Abs. 2 Satz 1 SGB IX) bindet auch die Tarif- und Betriebsparteien.
2. Es stellt keine unzulässige mittelbare Diskriminierung schwerbehinderter Beschäftigter dar, wenn ein Tarifvertrag nur den Anspruch auf Abschluss solcher Altersteilzeitarbeitsverträge einräumt, die enden sollen, sobald der Arbeitnehmer berechtigt ist, eine Altersrente ohne Abschläge in Anspruch zu nehmen, wie das nach § 236a SGB VI möglich ist.
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BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02
Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist
1. Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG muss die Verringerung der Arbeitszeit "spätestens drei Monate vor deren Beginn" geltend gemacht werden. Die Frist bestimmt sich nach § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 BGB. Zwischen dem Zugang der Erklärung beim Arbeitgeber (§ 130 BGB) und dem Beginn der Arbeitszeitverkürzung müssen volle drei Monate liegen.
2. Ein Verzicht des Arbeitgebers auf die Einhaltung der Drei-Monats-Frist wirkt zugunsten des Arbeitnehmers. Er ist daher nach § 22 Abs. 1 TzBfG zulässig.
3. Ein solcher Verzicht ist anzunehmen, wenn der Arbeitgeber trotz Fristversäumnis mit dem Arbeitnehmer ohne jeden Vorbehalt erörtert, ob dem Teilzeitverlangen betriebliche Gründe nach § 8 Abs. 4 TzBfG entgegenstehen.
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BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 640/02
Arbeitszeitguthaben; Aussonderung in der Insolvenz
Vom Arbeitgeber auf einem besonderen Bankkonto für die Abgeltung von Arbeitszeitguthaben der Arbeitnehmer bereitgestellte Gelder unterliegen in der Insolvenz nicht der Aussonderung, wenn der Arbeitgeber selbst Inhaber des Kontos ist.
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BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 542/02
Anspruch auf Arbeitszeitverringerung - betriebliche Ablehnungsgründe
Tatbestand: Die Parteien streiten über Dauer und Lage von Arbeitszeit. Die 1963 geborene Klägerin ist staatlich anerkannte Erzieherin. Seit 1983 ist sie bei der Beklagten in Vollzeit tätig, seit dem 1. Januar 1985 als Gruppenleiterin in dem heilpädagogischen Kindergarten "Forst M." in H. Im ...
