Rechtsprechung zu § 92 ZPO
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BGH, 21.12.2005 - XII ZB 33/05

1. Ein mit "Berufungsbegründung" überschriebener Schriftsatz genügt den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 ZPO regelmäßig auch dann, wenn darin "zunächst" Prozesskostenhilfe beantragt und der Berufungsantrag mit den Worten "Nach der Bewilligung der Prozesskostenhilfe werde ich beantragen, …" angekündigt wird.

2. Zur Zulässigkeit und Begründetheit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss, mit dem das Berufungsgericht den (hilfsweise) gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Anwaltsverschuldens zurückgewiesen und sich die Verwerfung der Berufung vorbehalten hat, wenn diese Frist in Wirklichkeit nicht versäumt ist.

3. Zur Entscheidung über die Kosten der Rechtsbeschwerde in einem solchen Fall.

ZPO §§ 91 Abs. 1, 92, 97, 114, 238 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4, 520 Abs. 3, 522 Abs. 1 Satz 4, 574 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2

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BGH, 29.09.2000 - V ZR 305/99

Auf die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Vertrages, der mangels Geschäftsfähigkeit eines Vertragspartners nichtig ist, findet die Saldotheorie keine Anwendung (im Anschluß an BGHZ 126, 105 ff und unter Aufgabe von BGH, Urt. v. 11. März 1988, V ZR 27/ 87, NJW 1988, 3011).

BGB § 818 Abs. 3

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BGH, 18.02.2000 - V ZR 324/98

Erfolgt die Bereinigung eines Nutzungsverhältnisses in einem Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz, scheidet eine Herabsetzung der vom Nutzer nach Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 4 EGBGB dem Eigentümer geschuldeten Vergütung gemäß § 51 Abs. 1 SachenRBerG aus.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit eines Bodensonderungsbescheids führt nicht dazu, daß das Eigentum an dem betroffenen Grundstück vor der Bestandskraft des Bescheids übergeht.

Art. 233 § 2 a Abs. 3 Satz 1 EGBGB steht einer gerichtlichen Entscheidung über Verwendungsersatzansprüche des Nutzers bis zum Abschluß des Verfahrens entgegen, durch das die Bereinigung des Nutzungsverhältnisses erfolgt.

EGBGB 1986 Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 4; EGBGB 1986 Art. 233 § 2 a Abs. 3 Satz 1; BoSoG § 13

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BGH, 18.02.2000 - V ZR 323/98

Tatbestand: Die Parteien streiten um die Vergütung für die Nutzung eines Grundstücks.

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BGH, 10.06.2008 - VI ZR 252/07

Zur Abwägung zwischen Kunstfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bei einem Roman, bei dem es sich um realistische Literatur handelt (im Anschluss an Senatsurteil vom 21. Juni 2005 - VI ZR 122/ 04 - und BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/ 05).

GG Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 3 Satz 1; BGB § 823 Abs. 1, § 1004

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BGH, 08.11.2007 - I ZR 60/05 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung

Der Rechtsbruchtatbestand des § 4 Nr. 11 UWG setzt die Erfüllung aller Merkmale des Tatbestandes der das Marktverhalten regelnden gesetzlichen Vorschrift voraus.

Soweit ein Versicherungsnehmer die Interessen des Versicherers wahrzunehmen hat, kann das Versprechen eines Vorteils zu seinen Gunsten eine unangemessene unsachliche Beeinflussung i. S. des § 4 Nr. 1 UWG darstellen, wenn der Versicherungsnehmer dadurch veranlasst werden kann, auf das Angebot einzugehen, ohne den Vorteil an den Versicherer weiterzugeben.

UWG § 4 Nr. 1, Nr. 11

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BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 881/06

Ausschlussfrist

Tatbestand: Die Parteien streiten noch über Annahmeverzugsansprüche des Klägers für Dezember 2001.

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BGH, 21.12.2006 - III ZR 117/06

a) Die ärztliche Vergütung wird fällig, wenn die Rechnung die formellen Voraussetzungen in § 12 Abs. 2 bis 4 GOÄ erfüllt; die Fälligkeit wird nicht davon berührt, dass die Rechnung mit dem materiellen Gebührenrecht nicht übereinstimmt.

b) Zum Verzugseintritt, wenn sich in einem laufenden Rechtsstreit herausstellt, dass eine in Rechnung gestellte Gebührenposition nicht begründet ist, der Klage aber auf der Grundlage einer anderen, nicht in Rechnung gestellten Gebührenposition (teilweise) entsprochen werden könnte.

c) Zur selbständigen Abrechenbarkeit der Durchleuchtung nach Nr. 5295 neben einer Operation an der Halswirbelsäule.

GOÄ § 4 Abs. 2a, § 12; GOÄ GebVerz Nr. 2565, 2574, 5295

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BAG, 06.12.2006 - 4 AZR 802/05

Besitzstandsklausel in neuem Entgelttarifvertrag

Tatbestand: Die Parteien streiten über einen Vergütungsanspruch des Klägers.

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BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 23/06

a) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmers für den Verkauf individuell zusammengestellter Einbauküchen an Verbraucher halten folgende Klauseln der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht stand:

"Der Verkäufer ist zu vorzeitiger Lieferung berechtigt."

"Der Vertragspreis wird mit der Mitteilung, dass der Vertragsgegenstand zur Abholung am Geschäftssitz des Verkäufers bereit steht, fällig."

b) In solchen Kaufverträgen ist die Klausel "Der Käufer kann vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern" nicht nach § 308 Nr. 1 BGB unwirksam.

BGB §§ 307 Abs. 1 Satz 1, 308 Nr. 1

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