Rechtsprechung zu § 920 ZPO
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BFH, 22.12.2006 - VII B 121/06
1. Kontrollbesuche der Steuerfahndung in Räumlichkeiten, die an Prostituierte zur Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit vermietet worden sind, sind grundsätzlich - in angemessener und zumutbarer Häufigkeit - zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle i. S. des § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO 1977 hinreichend veranlasst. Der mögliche (Neben-) Effekt, die Prostituierten zu veranlassen, ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen bzw. am "Düsseldorfer Verfahren" teilzunehmen, ist mit dem Ermittlungsauftrag der Steuerfahndung nicht unvereinbar.
2. Der Vermieter kann sich gegenüber den Kontrollbesuchen nicht auf ein Abwehrrecht als Inhaber des Hausrechts an den vermieteten Räumen bzw. an den gemeinschaftlich zu nutzenden Bereichen berufen, da die Kontrollbesuche bei den Mieterinnen selbst nicht als "Eingriffe und Beschränkungen" i. S. des Art. 13 Abs. 7 GG zu qualifizieren sind.
GG Art. 2, Art. 13, Art. 14, Art. 19 Abs. 4; AO 1977 § 85, § 88, § 92, § 99 Abs. 1, § 155, § 200 Abs. 3 Satz 2, § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; FGO § 90 Abs. 1 Satz 2, § 114 Abs. 1 Satz 2, § 114 Abs. 3; GVG § 17a Abs. 5; ZPO § 920 Abs. 2
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BFH, 11.01.2001 - VIII B 83/00
Gründe: Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (im Folgenden: Antragstellerin) ist eine als atypisch stille Gesellschaft ausgestaltete Abteilung der Y-AG. Die Y-AG ist intern in acht Abteilungen eingeteilt, deren Unternehmensgegenstand vorwiegend die Gewährung von typisch und atypisch stillen ...
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BVerwG, 27.02.2008 - 8 C 13.07
Präklusion; Präklusionswirkung; Durchführungsfeststellung; Glaubhaftmachung; Rechtsschutzbedürfnis; Widerruf.
1. Die Präklusionswirkung des § 5 Abs. 2 Satz 3 InVorG bezieht sich nicht auf das Durchführungsverfahren nach §§ 13 ff. InVorG.
2. Eine Bezugnahme auf eine von der Ausgangsbehörde selbst erlassene "beabsichtigte Entscheidung" gemäß § 32 VermG genügt als Mittel der Glaubhaftmachung i. S. v. § 5 Abs. 2 Satz 4 InVorG.
InVorG § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 2, § 11 Abs. 2 Satz 2, § 12 Abs. 3 Satz 4, § 13 Abs. 2, § 15 Abs. 1
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BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07
Gründe: Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren. Weil der Dienstherr die Urkunde an den ausgewählten Bewerber bereits ausgehändigt hat, rügt er insbesondere, dass bereits zwei Tage nach Zustellung der die ...
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BVerwG, 21.11.2006 - 9 VR 12.06
Gründe: Die Antragstellerin begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 27. September 2005 für den Rückbau des Bahnübergangs Schönfeld am Bahn-km 108, 21 der Eisenbahnstrecke Angermünde-Rosow und den Bau eines ...
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BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05
Gründe: I Der Antragsteller wurde bis zur Beendigung seines Dienstverhältnisses als Soldat auf Zeit am 30. Juni 2005 beim Bundesnachrichtendienst (BND) verwendet.
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BFH, 15.02.2006 - I B 87/05
1. Eine Spontanauskunft an die Steuerverwaltung eines anderen Mitgliedstaats der EU setzt tatsächliche Anhaltspunkte für die Vermutung voraus, dass Steuern gerade dieses Mitgliedstaats verkürzt worden sind oder werden könnten.
2. Wenn im Rahmen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht wurde, dass die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Spontanauskunft (§ 2 Abs. 2 EGAHiG) nicht erfüllt sind, ist wegen der Gefahr einer nicht mehr rückgängig zu machenden Verletzung des subjektiven Rechts auf Wahrung des Steuergeheimnisses auch ein Anordnungsgrund glaubhaft gemacht.
AO 1977 §§ 30, 117; EGAHiG § 2 Abs. 2 Nr. 1
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BVerwG, 27.05.2004 - 1 WDS-VR 2.04
Einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Anforderungen an den Anordnungsgrund; Betreuungsurlaub im Wege der einstweiligen Anordnung; Elternzeit; Umwandlung in Betreuungsurlaub bei "vorsorglicher" Beantragung.
Ein Anordnungsgrund für die Gewährung von Betreuungsurlaub im Wege der einstweiligen Anordnung entfällt, wenn der Antragsteller für den gewünschten Bewilligungszeitraum Anspruch auf Elternzeit nach § 28 Abs. 7 SG hat.
SG § 28 Abs. 5, 7; VwGO § 123
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BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03
Gründe: I. Die Antragstellerin ist Leitende Regierungsdirektorin beim Bundesnachrichtendienst. Sie hat sich um den mit der Besoldungsgruppe B 3 bewerteten Dienstposten eines Unterabteilungsleiters beworben und gegen die Ablehnung ihrer Bewerbung nach erfolglosem Widerspruch Klage erhoben, über die ...
