Rechtsprechung zu § 936 ZPO
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BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99

Richtet sich eine vorbeugende Unterlassungsklage gegen die Veröffentlichung eines Testberichts über ein im Klageantrag namentlich bezeichnetes Produkt, so stellt es einen Verstoß gegen § 308 ZPO dar, wenn das Berufungsgericht das Verbot von sich aus auf ein nunmehr unter anderer Bezeichnung auf dem Markt befindliches Produkt bezieht.

ZPO § 308

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BGH, 27.10.1999 - XII ZR 239/97

a) Eine einstweilige Anordnung zur Unterhaltsregelung wird durch ein Unterhaltsurteil erst außer Kraft gesetzt, wenn dieses rechtskräftig wird.

b) Zur Frage eines Schadensersatzanspruches des Unterhaltsschuldners, wenn dieser aufgrund einer einstweiligen Anordnung Unterhalt gezahlt hat, den er nach einem späteren Urteil nicht geschuldet hat.

BGB §§ 812, 818 Abs. 3, 818 Abs. 4, 819, 820; ZPO §§ 620, 620 f, 641 g, 717 Abs. 2, 945

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BGH, 15.07.1999 - IX ZR 239/98

Vormerkungen, die in Vollziehung einer einstweiligen Verfügung eingetragen worden sind, verlieren in der Gesamtvollstreckung ihre Wirksamkeit.

DDR: GesO §§ 7 Abs. 3 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3; InsO §§ 88, 106 Abs. 1

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BVerfG, 04.04.1996 - 1 BvR 725/96

Gründe: I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Verurteilung zum Abdruck einer Gegendarstellung und gegen Entscheidungen, die im zugehörigen Zwangsvollstreckungsverfahren ergangen sind.

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