Rechtsprechung zu § 941 ZPO
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BGH, 15.07.1999 - IX ZR 239/98

Vormerkungen, die in Vollziehung einer einstweiligen Verfügung eingetragen worden sind, verlieren in der Gesamtvollstreckung ihre Wirksamkeit.

DDR: GesO §§ 7 Abs. 3 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3; InsO §§ 88, 106 Abs. 1

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BVerfG, 30.09.2004 - 1 BvR 1418/04

Gründe: I. Gegenstand des Verfahrens ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, durch welche die Beschwerdeführerin verhindern will, dass aus dem mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts, das in einem Rechtsstreit nach dem ...

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