Rechtsprechung zu § 951 ZPO
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BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 25.06

Klagefrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wiedereinsetzung von Amts wegen; Ermessensentscheidung; Klagebefugnis des Miterben; nicht beanspruchte Vermögenswerte; nicht bekannte oder nicht auffindbare Miteigentümer oder Miterben; Aufgebotsverfahren; Aufgebotsfrist; nachträgliche Meldung; Ausschlussbescheid; Bestandskraft; Ausschlussurteil; Entschädigungsfonds.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen nach § 60 Abs. 2 Satz 4 VwGO ist keine Ermessensentscheidung.

Ein Bescheid nach § 15 Abs. 3 GBBerG, mit dem sämtliche Mitglieder einer ungeteilten Erbengemeinschaft mit ihren Rechten an einem Nachlassgegenstand ausgeschlossen werden, kann von jedem einzelnen Miterben nach § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 BGB angefochten werden.

Im Verfahren nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EntschG i. V. m. § 15 GBBerG sind alle Anmeldungen zu berücksichtigen, die bis zur Bestandskraft des Ausschlussbescheides eingegangen sind.

VwGO § 60 Abs. 1, Abs. 2 Satz 3 und 4, Abs. 3, § 74 Abs. 1; VwZG a. F. § 15 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2; EntschG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, § 12 Abs. 1 Satz 1; GBBerG § 15 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2, 3, 4 und 5; ZPO §§ 951, 957 Abs. 2; BGB § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2; VermG § 36 Abs. 4 Satz 1; HypAblV a. F. § 5 Abs. 1

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