Rechtsprechung zu § 97 ZPO
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BGH, 02.03.2005 - VIII ZR 174/04
Ansprüche aus der Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten verjähren in entsprechender Anwendung des § 477 BGB a. F. innerhalb von sechs Monaten, wenn die positive Vertragsverletzung einen Schaden an der Kaufsache verursacht hat oder sich das Verschulden auf - erteilte oder unterbliebene - Angaben über Eigenschaften der Kaufsache bezieht, von denen ihre Verwendungsfähigkeit für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Zweck abhängt (im Anschluß an BGHZ 88, 130, 136 ff.).
Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens können der obsiegenden Partei nach § 97 Abs. 2 ZPO auch dann auferlegt werden, wenn nicht sicher feststeht, daß das Rechtsmittel ohne das neue Vorbringen erfolglos gewesen wäre.
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2975
BGH, 18.10.2006 - XII ZB 244/04
Weist ein abgelehnter Richter das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch zurück und entscheidet sodann in der Hauptsache, so entfällt für eine sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs regelmäßig das Rechtsschutzinteresse, wenn eine Berufung in der Hauptsache statthaft ist, da in deren Rahmen auf entsprechende Rüge auch über die Ablehnung zu entscheiden ist. Der Beschwerdeführer muss dann die sofortige Beschwerde für erledigt erklären, um der Kostenfolge des § 97 Abs. 1 ZPO zu entgehen.
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2975
BGH, 17.12.2003 - V ZR 343/02
a) Wird die Nichtzulassungsbeschwerde zum Teil zurückgewiesen, ergeht insoweit eine Kostenentscheidung zum Nachteil der beschwerdeführenden Partei.
b) Der Wert des Beschwerdegegenstands bemißt sich für die Gerichtskosten nach dem erfolglosen Teil der Beschwerde, für die außergerichtlichen Kosten nach der Beschwerde insgesamt, beschränkt auf die Quote, die dem erfolglosen Teil entspricht.
ZPO § 97, § 544; GKG § 11 Abs. 1; Kostenverzeichnis Nr. 1955; BRAGO § 14, § 61a
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2975
BGH, 21.12.2005 - XII ZB 33/05
1. Ein mit "Berufungsbegründung" überschriebener Schriftsatz genügt den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 ZPO regelmäßig auch dann, wenn darin "zunächst" Prozesskostenhilfe beantragt und der Berufungsantrag mit den Worten "Nach der Bewilligung der Prozesskostenhilfe werde ich beantragen, …" angekündigt wird.
2. Zur Zulässigkeit und Begründetheit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss, mit dem das Berufungsgericht den (hilfsweise) gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Anwaltsverschuldens zurückgewiesen und sich die Verwerfung der Berufung vorbehalten hat, wenn diese Frist in Wirklichkeit nicht versäumt ist.
3. Zur Entscheidung über die Kosten der Rechtsbeschwerde in einem solchen Fall.
ZPO §§ 91 Abs. 1, 92, 97, 114, 238 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4, 520 Abs. 3, 522 Abs. 1 Satz 4, 574 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2
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BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04
a) Soweit die Aussetzung eines Verfahrens in das Ermessen des Gerichts gestellt ist, kann die Entscheidung im Beschwerderechtszug nur auf Ermessensfehler kontrolliert werden. Das Beschwerdegericht hat jedoch uneingeschränkt zu prüfen, ob ein Aussetzungsgrund gegeben ist.
b) Im Beschwerderechtszug über die Aussetzung eines Verfahrens kann keine Kostenentscheidung ergehen, weil bereits die Ausgangsentscheidung als Teil der Hauptsache keine Kostenentscheidung enthalten darf und das Beschwerdeverfahren daher nur einen Bestandteil des Hauptverfahrens bildet.
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BGH, 18.04.2000 - VI ZR 359/98
Tatbestand: Die Klägerin verpachtete 1969 ein Gelände zur Ausbeutung von Sand und Kies an die Firma S. KG mit der Verpflichtung zur Wiederauffüllung. Der Pächterin war es untersagt, in der Kiesgrube grundwassergefährdende Stoffe abzulagern; sie verpflichtete sich vertraglich, für die unverzügliche ...
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BGH, 21.12.2004 - VI ZR 196/03
Die mit der Geburt eines durch eine Erkrankung der Mutter an Röteln schwer geschädigten Kindes verbundenen wirtschaftlichen Belastungen, sind nicht allein deshalb Gegenstand des jeweiligen Behandlungsvertrages mit dem Hausarzt oder dessen niedergelassenem Urlaubsvertreter, weil die Mutter diese Ärzte zur Abklärung und Behandlung eines Hautausschlags aufgesucht und im Laufe der Behandlung ihre Schwangerschaft erwähnt hatte.
BGB § 823
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BGH, 07.07.2000 - V ZR 287/99
Der Herausgabeanspruch des eingetragenen Eigentümers gegen den unberechtigten Besitzer unterliegt auch nach dem Zivilgesetzbuch nicht der Verjährung.
Die Verjährung des Anspruchs der Miterben wegen einer Störung des gemeinschaftlichen Eigentums beginnt nicht, bevor nicht jeder Miterbe Kenntnis vom Entstehen des Anspruchs hat.
DDR: ZGB § 400, § 475 Nr. 2 Satz 1, § 479 Abs. 1 Satz 1
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BGH, 06.03.2007 - VI ZR 120/06
Benutzt der Geschädigte im Totalschadensfall (hier: Reparaturkosten höher als 130 % des Wiederbeschaffungswerts) sein unfallbeschädigtes, aber fahrtaugliches und verkehrssicheres Fahrzeug weiter, ist bei der Abrechnung nach den fiktiven Wiederbeschaffungskosten in der Regel der in einem Sachverständigengutachten für den regionalen Markt ermittelte Restwert in Abzug zu bringen (Fortführung von Senat, BGHZ 143, 189 ff.).
BGB § 249
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BGH, 25.05.2005 - VIII ZR 301/03
Ein Zwangsverwalter, der auf Rückgabe einer Mietsicherheit klageweise in Anspruch genommen wird, ist zur Führung des Prozesses jedenfalls dann nicht mehr befugt, wenn die Zwangsverwaltung vor Rechtshängigkeit der Streitsache aufgehoben worden ist. In diesem Fall ist die Klage mangels Prozeßführungsbefugnis des als Zwangsverwalter in Anspruch genommenen Beklagten als unzulässig abzuweisen.
