Rechtsprechung zu § 97 ZPO
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3037
BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

Ein Störer kann nicht nur dann zu einer konkreten Maßnahme verurteilt werden, wenn allein diese Maßnahme den Nichteintritt der drohenden Beeinträchtigung gewährleistet, sondern auch, wenn weitere Maßnahmen zwar möglich sind, vernünftigerweise aber nicht ernsthaft in Betracht gezogen werden können.

BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2

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3037
BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

Bei Geltung der VOB/ A ist der Ausschreibende auch dann, wenn kein Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 besteht, nicht schlechthin gezwungen, einen der Ausschreibung entsprechenden Auftrag zu erteilen.

VOB/ A § 26 Nr. 1, BGB § 276 a. F. Fa

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3037
BGH, 18.10.2002 - V ZR 268/01

a) Die Geltendmachung des Anspruchs auf Ersatz der Aufwendungen für die Beseitigung eines abbruchreifen und nicht mehr nutzbaren Gebäudes bzw. einer entsprechenden baulichen Anlage (§ 82 Abs. 1 Nr. 1 SachenRBerG) setzt den Ankauf des Gebäudes/ der baulichen Anlage durch den Grundstückseigentümer voraus.

b) Der dingliche Vollzug des Gebäudekaufs ist nicht Voraussetzung für die Geltendmachung des Anspruchs aus § 82 Abs. 1 Nr. 1 SachenRBerG; er kann Bestandteil der einvernehmlich vorgenommenen oder der von dem Notar vermittelten (§§ 87 ff SachenRBerG) Bereinigung sein.

c) Der Anspruch aus § 82 Abs. 1 Nr. 1 SachenRBerG kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein. Der Zulässigkeit einer solchen Klage steht nicht entgegen, daß die Feststellung des Anspruchs unter der Bedingung des Ankaufs von Gebäude und/ oder baulicher Anlage verlangt wird, sofern das Ankaufsrecht geltend gemacht worden ist.

SachenRBerG § 82 Abs. 1 Nr. 1, § 108 Abs. 1

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3037
BGH, 17.11.2000 - V ZR 294/99

Tatbestand: Mit notariellem Vertrag vom 11. November 1991 erwarben die Beklagten von der Klägerin die Flurstücke 4/ 1, 4/ 2 und 4/ 3 der Flur 12 in der Gemarkung G. "mit ehemaligem Gutshaus und Nebengebäuden, sonstigen wesentlichen Bestandteilen und Zubehör". Zugleich erklärten die Parteien die ...

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3037
BGH, 20.10.2000 - V ZR 194/99

1. Das Gesetz über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform vom 6. März 1990 (GBl. I, 134) enthielt eine Regelungslücke, die der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland schließen konnte (Bestätigung von BGHZ 140, 223, 231 ff).

2. Mit Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes am 22. Juli 1992 schieden die Grundstücke vor dem 16. März 1990 verstorbener Begünstigter aus der Bodenreform aus deren Nachlaß aus.

3. Die in Art. 233 § 13 Abs. 5 Satz 1 EGBGB i. d. F. des Registerverfahrensbeschleunigungsgesetzes bestimmte Frist von vier Monaten begann für Vormerkungen, die nach Art. 233 § 13 Abs. 1 EGBGB i. d. F. des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes bis zum Ablauf des 31. Mai 1994 eingetragen worden sind, am 1. Juni 1994.

4. Um das Erlöschen der Vormerkung zu verhindern, mußte die Erhebung der Klage nicht innerhalb der Frist von vier Monaten ab Eintragung der Vormerkung bzw. Inkrafttreten von Art. 233 § 13 Abs. 5 EGBGB von dem Vormerkungsberechtigten dem Grundbuchamt nachgewiesen werden.

EGBGB (1986) Art. 233 § 11 Abs. 2 Satz 2, Art. 233 § 13 Abs. 5 Satz 1

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3037
BGH, 16.06.2000 - LwZR 13/99

Die Abwicklungsbefugnis nach § 51 LwAnpG umfaßt nicht die Berechtigung, auf Forderungen aus dem Kreispachtverhältnis zu verzichten.

Der Streitverkündung kommt eine verjährungsunterbrechende Wirkung nur zu, wenn in ihr der Grund der Streitverkündung angegeben wurde. Werden statt dessen lediglich Kopien von Schriftsätzen des Prozesses beigefügt, so genügt dies den Anforderungen jedenfalls dann nicht, wenn sich daraus nicht klar und eindeutig ergibt, weshalb im Falle des Unterliegens im Rechtsstreit Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadloshaltung gegen den Streitverkündeten in Betracht kommen sollen.

LwAnpG § 51; ZPO § 73 Satz 1

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3037
BAG, 02.07.2008 - 4 AZR 391/07

Tarifliche Eingruppierung - Bewährungszeiten

Tatbestand: Die Parteien streiten nach rechtskräftiger Erledigung mehrerer Streitgegenstände in der Revision noch über die tarifgerechte Entlohnung der Klägerin.

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3037
BAG, 02.07.2008 - 4 AZR 301/07

Eingruppierung - Bewährungszeiten

Tatbestand: Die Parteien streiten nach rechtskräftiger Erledigung mehrerer Streitgegenstände in der Revision noch über einzelne Elemente der tarifgerechten Entlohnung der Klägerin.

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3037
BAG, 02.07.2008 - 4 AZR 300/07

Tarifliche Eingruppierung - Bewährungszeiten

Tatbestand: Die Parteien streiten über die tarifgerechte Entlohnung der Klägerin.

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3037
BGH, 15.08.2007 - XII ZB 64/06

Mit dem Tod des Berechtigten erlischt der Anspruch auf Versorgungsausgleich gemäß § 1587 e Abs. 2 BGB auch dann, wenn das Verfahren nach § 2 Abs. 1 Satz 2 VAÜG ausgesetzt war.

BGB § 1587 e Abs. 2; VAÜG § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2

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