Rechtsprechung zu § 97 ZPO
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BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98
Beendigung einer Schwangerschaft - Mitteilungspflicht
Eine Arbeitnehmerin, die dem Arbeitgeber das Bestehen einer Schwangerschaft mitgeteilt hat, ist verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich zu unterrichten, wenn die Schwangerschaft vorzeitig endet (etwa aufgrund einer Fehlgeburt), auch dann, wenn der Arbeitgeber sich mit der Annahme ihrer Dienste in Verzug befindet und eine von ihm erklärte Kündigung wegen Verstoßes gegen § 9 MuSchG rechtskräftig für rechtsunwirksam erklärt worden ist.
Hat eine Arbeitnehmerin diese Mitteilung schuldhaft unterlassen, und hat der Arbeitgeber deshalb das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt, so kann der Arbeitgeber die "Nichtbeendigung" des Arbeitsverhältnisses und die Erfüllung der sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Ansprüche der Arbeitnehmerin auf Entgelt nicht als Schaden geltend machen.
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BGH, 18.01.2000 - X ZR 102/97
Tatbestand: Die Beklagte war bis zu seinem zeitlichen Ablauf eingetragene Inhaberin des deutschen Patents 28 17 036 (Streitpatents), das auf eine Anmeldung vom 19. April 1978 zurückgeht. Das Streitpatent umfaßte fünf Patentansprüche, von denen die Ansprüche 1 und 2 mit folgendem Wortlaut erteilt ...
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BGH, 13.01.2000 - I ZR 271/97 - Null-Tarif
Eine Anzeigenwerbung für Brillen mit der Aussage, "K. bleibt beim Null-Tarif", und dem Hinweis, daß die Brillenfassung bei Verordnung von zwei Brillengläsern im Festpreis enthalten sei, ist auch nach Inkrafttreten des Beitragsentlastungsgesetzes vom 1. November 1996 (BGBl. I S. 1631), durch das für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen der Zuschuß für die Kosten des Brillengestells entfallen ist, grundsätzlich weder als unzulässige Zugabe noch als wettbewerbswidrig zu beanstanden.
ZugabeVO § 1 Abs. 1; UWG §§ 1, 3; SGB V § 33 Abs. 1 und 4 idF v. 1. 1. 1997
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BGH, 13.01.2000 - I ZR 253/97 - Tageszulassung II
Zur Frage der Irreführung mit der Angabe "Tageszulassung mit 0 km" in einer Werbeanzeige für ein Neufahrzeug, das sechs Tage zugelassen war, im Straßenverkehr aber nicht benutzt worden ist.
UWG § 3
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BGH, 13.01.2000 - I ZR 135/97 - Salome III
Für den Zeitraum der Verlängerung des urheberrechtlichen Schutzes von dreißig auf fünfzig Jahre wird für den Fall, daß eine Nutzungsrechtseinräumung auch den Verlängerungszeitraum umfaßt, eine angemessene Vergütung geschuldet. Abzustellen ist dabei auf die Vergütung, die unter den Vertragsparteien unter Berücksichtigung ihres bisherigen Vertragsverhältnisses, seiner Besonderheiten und seiner Gesamtdauer zu Beginn der Verlängerung als angemessen anzusehen ist, wobei in der Regel davon ausgegangen werden kann, daß die für die Vergangenheit vereinbarte Vergütung auch für den Verlängerungszeitraum angemessen ist (im Anschluß an BGH GRUR 1996, 763, 766 - Salome II).
SchutzfristenverlG § 2 Abs. 2; UrhG § 137 Abs. 2
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BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 928/98
Tarifliche Jahresleistung - betriebsbedingte Kündigung
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, an den Kläger eine anteilige tarifliche Jahresleistung für das Jahr 1997 zu zahlen.
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BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 741/98
Eingruppierung eines Lehrers - Muttersprachlicher Ergänzungsunterricht an einer Realschule
Tatbestand: Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.
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BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 930/98
Zuwendung während des Erziehungsurlaubs bei Teilzeittätigkeit
Eine Angestellte, die Anspruch auf eine Zuwendung nach dem Zuwendungs-TV hat, behält diesen Anspruch, der entsprechend ihrem vor Antritt des Erziehungsurlaubs erzielten Verdienst zu errechnen ist, auch dann, wenn sie während des Erziehungsurlaubs bei demselben Arbeitgeber eine erziehungsurlaubsunschädliche Teilzeittätigkeit mit entsprechend verringerter Arbeitsvergütung ausübt.
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BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 840/98
Weihnachtsgratifikation unter Freiwilligenvorbehalt im Erziehungsurlaub
1. Wird im Arbeitsvertrag eine Weihnachtsgratifikation als freiwillige Leistung bezeichnet, die ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt wird, so kann der Arbeitgeber in jedem Jahr erneut eine Entscheidung darüber treffen, ob, unter welchen Voraussetzungen und an welche Arbeitnehmer eine Gratifikation gezahlt werden soll (Fortführung von BAG 5. Juni 1996 - 10 AZR 883/ 95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 193 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 141).
2. Weder der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz noch das europarechtliche Lohngleichheitsgebot für Männer und Frauen verbieten es, von der Gewährung einer Weihnachtsgratifikation Arbeitnehmer auszunehmen, deren Arbeitsverhältnisse wegen Erziehungsurlaubs ruhen (Bestätigung von BAG 24. Mai 1995 - 10 AZR 619/ 94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 175 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 124; EuGH 21. Oktober 1999 - Rs C-333/ 97 - AuR 2000, 66).
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BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 925/98
Nichtverlängerungsmitteilung nach dem Normalvertrag Chor - Aufhebungsklage
1. Verfahrensrügen, die erst nach Abschluß der ersten Instanz des Aufhebungsverfahrens nach § 110 ArbGG erhoben werden, sind keinesfalls mehr rechtzeitig und können deshalb im weiteren Verlauf des Rechtsstreits nicht mehr berücksichtigt werden.
2. Geht es bei einem Streit über die Wirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung nach dem Normalvertrag Chor vom 11. 05. 1979 idF vom 15. 03. 1992 allein um die künstlerischen Belange oder darum, ob diese durch bestimmte Leistungs- oder Eignungseinschränkungen des Chormitglieds berührt werden, ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig. Besteht dagegen Streit über die Leistungsfähigkeit oder sonstige Eignung des Chormitglieds, trägt dieses insoweit die Darlegungs- und Beweislast.
