Rechtsprechung zu § 97 ZPO
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2971
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3037
BGH, 25.05.1999 - I ZR 77/97 - Generika-Werbung

a) Zu den Voraussetzungen der gefühlsbetonten Werbung.

b) Eine vergleichende Werbung ist begrifflich grundsätzlich dann zu verneinen, wenn die beanstandete Werbeaussage so allgemein gehalten ist, daß sich den angesprochenen Verkehrskreisen, auf deren Sicht es ankommt, eine Bezugnahme auf Mitbewerber nicht aufdrängt, sondern diese sich nur reflexartig daraus ergibt, daß mit jeder Hervorhebung eigener Vorzüge in der Regel unausgesprochen zum Ausdruck gebracht wird, daß nicht alle Mitbewerber die gleichen Vorteile zu bieten haben.

c) Für die Prüfung einer Werbeaussage unter dem Gesichtspunkt einer pauschalen Herabsetzung nicht erkennbarer Mitbewerber nach § 1 UWG ist außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 97/ 55/ EG weiterhin Raum.

UWG § 1; Richtlinie 97/ 55/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 1997 zur Änderung der Richtlinie 84/ 450/ EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung (ABl. Nr. L 290 v. 23. 10. 1997, S. 18)

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2972
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3037
BGH, 20.05.1999 - I ZR 66/97 - Wir dürfen nicht feiern

a) Der Umstand, daß ein Wettbewerbsverband einen Teil seiner laufenden Kosten mit Vertragsstrafen und Abmahnpauschalen deckt, spricht nicht notwendig gegen eine hinreichende finanzielle Ausstattung.

b) Bei der Beurteilung der Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes sind auch Gewerbetreibende zu berücksichtigen, die nicht unmittelbare, sondern lediglich mittelbare Mitglieder sind, die also einer Einrichtung angehören, die ihrerseits Mitglied des fraglichen Verbandes ist. Diese Einrichtung braucht selbst nicht klagebefugt i. S. von § 13 Abs. 2 UWG zu sein. Maßgeblich ist allein, ob der Verband berechtigt ist, auch die gewerblichen Interessen der mittelbaren Mitglieder wahrzunehmen (im Anschluß an BGH, Urt. v. 29. 9. 1994 - I ZR 138/ 92, GRUR 1995, 122 = WRP 1995, 104 - Laienwerbung für Augenoptiker).

c) Wird für Sonderangebote im Zusammenhang mit einem Firmenjubiläum geworben, liegt darin in der Regel die Ankündigung einer Sonderveranstaltung, wenn der Eindruck vermittelt wird, es handele sich um besondere Angebote aus Anlaß des Jubiläums.

UWG § 7 Abs. 1 und 3 Nr. 2, § 13 Abs. 2 Nr. 2

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2973
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3037
BGH, 20.05.1999 - I ZR 40/97 - Notfalldienst für Privatpatienten

Ein Unternehmen, das einen Notfalldienst für Privatpatienten betreibt, handelt nicht wettbewerbswidrig, wenn es auf diese Einrichtung in Pressemedien in einer Rubrik, unter der "Für den Notfall" die Telefonnummern ärztlicher Notdienste und Notdienstapotheken aufgeführt sind, unter Anführung eines Unternehmenskennzeichens und seiner Telefonnummer hinweist.

UWG § 1; BayArztBerufsO Kap. B § 27 Fassung: 12. Oktober 1997

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2974
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3037
BGH, 18.05.1999 - X ZR 105/96

Das Berufungsgericht ist nicht in jedem Fall verpflichtet, eine drohende Verzögerung des Rechtsstreits infolge verspäteten Vorbringens durch vorbereitende Zeugenladung auszugleichen. Die vorbereitende Ladung von acht Zeugen zu einem umfangreichen Prozeßstoff darf als unzumutbar angesehen werden.

ZPO § 528 Abs. 2

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2975
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3037
BAG, 18.05.1999 - 9 AZN 209/99

1. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, die Revision nicht zuzulassen, weil der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukomme, kann nach § 72 a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ArbGG nur in den dort aufgeführten Rechtsstreitigkeiten mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden.

2. Die Beschränkung der Nachprüfbarkeit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts auf die in den § 72 a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ArbGG bezeichneten tariflichen und koalitionsrechtlichen Angelegenheiten ist verfassungsrechtlich unbedenklich (Anschluß an BAG Beschlüsse vom 03. 09. 1980 - 6 AZN 226/ 80 - und 24. 09. 1980 - 4 AZN 289/ 80 - AP Nr. 8 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz und BAGE 34, 182 = AP Nr. 9 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).

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2976
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3037
BGH, 07.05.1999 - V ZR 205/98

Haben die Parteien im Hinblick auf die Reglementierung des Bodenverkehrs in der DDR zum Schein einen genehmigungsfähigen Preis in Mark/ DDR beurkundet, in Wahrheit aber einen höheren Kaufpreis in Deutscher Mark vereinbart, so ist die Berufung des zwischenzeitlich als Eigentümer im Grundbuch eingetragenen Käufers auf § 305 Abs. 3 ZGB in der Regel treuwidrig.

DDR: ZGB § 305 Abs. 3; BGB § 242

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2977
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3037
BGH, 06.05.1999 - I ZR 84/97

Für die Beurteilung, ob sich ein Kläger, der für im Güternahverkehr erbrachte Transportleistungen eine Vergütung geltend macht, auf das Aufrechnungsverbot gemäß § 32 ADSp a. F. berufen kann, ist das Regelwerk der Klageforderung und nicht dasjenige der zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung maßgebend.

BGB § 387; ADSp § 32, Fassung: 1. März 1989

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2978
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3037
BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96 - Tele-Info-CD

a) Telefonbüchern kommt ungeachtet des komplexen Regelwerks, das ihrer Erstellung zugrunde liegt, im allgemeinen kein urheberrechtlicher Schutz nach § 2 UrhG zu.

b) Ein Telefonbuch ist eine Datenbank i. S. des § 87a Abs. 1 UrhG.

c) Telefonbücher sind keine amtlichen Werke i. S. des § 5 Abs. 2 UrhG.

d) Das Inverkehrbringen von elektronischen Telefonteilnehmerverzeichnissen auf CD-ROM stellt eine wettbewerbswidrige Leistungsübernahme dar, wenn die dort gespeicherten Daten unmittelbar aus den "amtlichen" Telefonbüchern übernommen worden sind.

UrhG §§ 2, 4, 5 Abs. 2, §§ 87a, 87b; UWG § 1; TKG § 12

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2979
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3037
BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 417/98

1. Sieht ein Tarifvertrag die Zahlung einer Jahres-Sonderzuwendung vor, wenn das Arbeitsverhältnis am 01. 12. eines Kalenderjahres ungekündigt besteht, kann eine treuwidrige Vereitelung dieses Anspruchs im Sinne von § 162 BGB angenommen werden, wenn der Arbeitgeber die Kündigung allein deshalb unter Überschreiten der tariflichen bzw. gesetzlichen Mindestfristen für die ordentliche Kündigung vorfristig ausgesprochen hat, um den Zuwendungsanspruch des Arbeitnehmers auszuschließen.

2. Das ist darin zu verneinen, wenn die Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung zur Durchführung einer betriebsverfassungsrechtlich durch Abschluß eines Interessenausgleichs und eines Sozialplans umgesetzten unternehmerischen Entscheidung ausgesprochen wird.

BGB §§ 162, 611, 622

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2980
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3037
BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96 - Laras Tochter

a) Eine Erstveröffentlichung in einem Verbandsland im Sinne des Art. 6 Abs. 1 der Rom-Fassung der Revidierten Berner Übereinkunft ist auch bei einer erstmaligen Veröffentlichung des Werkes in einer Übersetzung gegeben.

b) Der Inhaber umfassender ausschließlicher Nutzungsrechte an einem Werk ist aufgrund seiner dinglichen Rechtsstellung befugt, die Vervielfältigung und Verbreitung einer unfreien Bearbeitung des Werkes zu untersagen, auch wenn ihm selbst eine Werknutzung in dieser Form nicht gestattet ist.

c) Einem Verlag, der Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte an einem Sprachwerk ist, aber einem anderen ein ausschließliches (Unter-) Verlagsrecht eingeräumt hat, können Ansprüche aus Urheberrechtsverletzung zustehen, wenn das Werk unbefugt in einer unfreien Bearbeitung benutzt wird, falls er - etwa wegen einer Beteiligung an den Einnahmen des Unterlizenznehmers - weiterhin ein berechtigtes Interesse an der Rechtsverfolgung hat. Ein Schadensersatzanspruch ist allerdings der Höhe nach auf den Ersatz des Schadens beschränkt, der dem Verlag selbst - trotz der Einräumung der Unterlizenz - durch die unbefugte Werknutzung entstanden ist.

d) Wenn die in einem urheberrechtlich geschützten Roman erzählte Geschichte unter Übernahme wesentlicher, charakteristischer Romangestalten fortgeschrieben wird, kann eine freie Benutzung nur unter ganz besonderen Umständen angenommen werden.

RBÜ-Rom Art. 6 Abs. 1 UrhG § 23, § 24, § 31 Abs. 3, § 97 Abs. 1, § 98 Abs. 1

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