Rechtsprechung zu § 97 ZPO
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BAG, 23.07.2007 - 3 AZB 29/05

Kostentragung durch Anwalt bei durch Insolvenzeröffnung bedingter vollmachtloser Berufungseinlegung

Gründe: I. Der Beschwerdeführer wendet sich dagegen, dass ihm als Prozessbevollmächtigten die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt wurden.

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3090
BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06

Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung

1. Eine Klageänderung in der Revisionsinstanz kann auch dann ausnahmsweise zulässig sein, wenn sie sich auf neue Tatsachen stützt, die das Revisionsgericht von Amts wegen hätte ermitteln müssen, zB zu dem Fortbestand eines erforderlichen Feststellungsinteresses bei einer Verbandsklage nach § 9 TVG.

2. Ein Kläger kann sich nach Erlass eines abweisenden Berufungsurteils, das auf einen unbedingten Feststellungsantrag ergangen ist, in der Revisionsinstanz nicht mehr auf ein - den Rechtsstreit seiner Meinung nach erledigendes - Ereignis berufen, das vor der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung stattgefunden hat. Ob diese Präklusionswirkung nicht bereits generell durch den jeweils letzten Sachantrag eines Klägers eintritt, brauchte nicht entschieden zu werden.

3. Eine Partei hat an der Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Tarifvertrages nach dem Ende des Tarifvertrages in der Regel kein rechtlich geschütztes Feststellungsinteresse mehr.

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BGH, 07.02.2006 - XII ZB 175/06

Der Berufungskläger hat nach Rücknahme seiner Berufung regelmäßig auch dann die Kosten einer unselbständigen Anschlussberufung zu tragen, wenn diese innerhalb der Berufungsfrist des § 517 ZPO eingelegt und nur wegen der verspätet eingegangenen Begründung als unselbständige Anschlussberufung zu behandeln war (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 26. Januar 2005 - XII ZB 163/ 04 - FamRZ 2005, 513).

ZPO §§ 516 Abs. 3, 524 Abs. 4

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BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/04

Kostentragungspflicht des Prozessbevollmächtigten

Gründe: A. Die Beschwerdeführerin wendet sich dagegen, dass ihr als Prozessbevollmächtigte der Beklagten persönlich die Kostentragungspflicht für das Berufungsverfahren auferlegt wurde.

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BGH, 26.01.2005 - XII ZB 163/04

Verliert ein zulässig erhobenes Anschlußrechtsmittel seine Wirkung durch Rücknahme des Rechtsmittels, sind dem Rechtsmittelkläger im Regelfall auch die Kosten des Anschlußrechtsmittels aufzuerlegen (im Anschluß an BGHZ 4, 229, 233 ff.; 80, 146, 150; 100, 383, 390).

ZPO §§ 516 Abs. 3 Satz 1, 524 Abs. 4

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BAG, 29.06.2004 - 1 AZR 143/03

Einheitstarifvertrag

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Geltung von Tarifverträgen.

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BGH, 27.05.2004 - VII ZR 217/02

Das Revisionsgericht darf die Kostenentscheidung des Berufungsurteils nicht abändern, wenn es die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückweist.

ZPO § 308 Abs. 2, § 544 Abs. 4

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BGH, 21.10.2003 - X ZB 10/03

Eine Streitwertfestsetzung eines Instanzgerichts kann vor dem Bundesgerichtshof nicht in zulässiger Weise angefochten werden. Dies trifft auch für eine Streitwertfestsetzung im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB zu.

GKG § 25 Abs. 3, § 5 Abs. 2; GWB § 124 Abs. 2

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3090
BAG, 24.06.2003 - 9 AZN 319/03

Erledigung einer Nichtzulassungsbeschwerde

Ein Beschwerdeverfahren wegen der Nichtzulassung der Revision kann sich auch durch übereinstimmende Erklärung der Parteien "erledigen". Das Beschwerdegericht hat dann über die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach § 91a Abs. 1 ZPO zu entscheiden.

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30
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3090
BGH, 15.05.2003 - IX ZR 218/02

Hat der Schuldner eine zur Sicherheit abgetretene Forderung ein weiteres Mal abgetreten und zahlt der Drittschuldner an den zweiten Zessionar mit befreiender Wirkung, so erstreckt sich das gesetzliche Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters nicht auf den Bereicherungsanspruch des vorrangigen Sicherungsnehmers gegen den nachrangigen Zessionar; in einem solchen Fall kann sich die Prozeßführungsbefugnis des Verwalters nach den zur gewillkürten Prozeßstandschaft entwickelten Grundsätzen ergeben.

InsO § 166 Abs. 2; ZPO § 51 Abs. 1

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