Rechtsprechung zu § 982 ZPO
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
2
BGH, 03.03.2004 - IV ZB 38/03

Der Ausschluß unbekannter Gläubiger nach § 1170 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich auf den Fall beschränkt, daß der Gläubiger von Person unbekannt ist. Ein unbekannter Aufenthalt genügt für sich genommen nicht.

BGB § 1170 Abs. 1 Satz 1

Volltext bei lexetius.com

2
von
2
BVerwG, 22.03.1999 - 8 B 249.98

Bei der Einzelrestitution von Grundstücken hat der Berechtigte für ein bei Überführung des Grundstücks in Volkseigentum untergegangenes dingliches Recht auch dann einen Ablösebetrag zu hinterlegen, wenn der Inhaber des Rechts unbekannt ist.

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht