Rechtsprechung zu § 13 ZVG
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BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 30.82

Ein in der Zwangsversteigerung erworbenes Grundstück haftet nicht dinglich für einen vor dem Zuschlag entstandenen Anspruch der Gemeinde auf höhere Grundsteuer, den die Gemeinde zum Versteigerungstermin nicht angemeldet hat und möglicherweise auch nicht anmelden konnte, weil das Finanzamt bis zu diesem Zeitpunkt den höheren Grundsteuermeßbetrag noch nicht festgesetzt hatte.

GrStG § 12; ZVG § 45 Abs. 1, § 52 Abs. 1, § 56, § 91 Abs. 1

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BGH, 20.12.2007 - V ZB 89/07

Bei der Grundstücksversteigerung gehören Ansprüche auf einmalige Entrichtung öffentlicher Lasten in die Rangklasse 3, wenn der Gläubiger innerhalb von vier Jahren nach dem Eintritt der Fälligkeit wegen dieses Anspruchs die Anordnung der Zwangsversteigerung bzw. Zulassung des Beitritts zu einem bereits anhängigen Verfahren beantragt oder seinen Anspruch angemeldet hat.

ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 3

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BGH, 20.12.2001 - IX ZR 419/98

a) Zur Bedeutung einer Einmalvalutierungsabrede für die Verteilung eines Versteigerungserlöses.

b) Voraussetzung für die Anwendbarkeit von § 15 KO in eine Beeinträchtigung der Masse infolge des Rechtserwerbs. Der Gläubigerwechsel allein beeinträchtigt die Masse nicht.

ZVG § 115; ZPO § 876; KO § 15

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