Rechtsprechung zu § 146 ZVG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
25
BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 312/08
Gründe: I. Die unter anderem mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung der Räumung eines unter Zwangsverwaltung stehenden Hausgrundstücks nach § 149 Abs. 2 des Gesetzes über ...
von
25
BGH, 11.10.2007 - IX ZR 156/06
Der Zwangsverwalter ist bei einer über den Zuschlag hinaus fortgesetzten Verwaltung verpflichtet, die von dem Mieter des Grundstücks für die Zeit vor dem Zuschlag vereinnahmten, aber nicht verbrauchten Nebenkostenvorauszahlungen an den Ersteher auszukehren, soweit diesem die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen und die Rückzahlung des Überschusses obliegt.
von
25
BGH, 25.04.2007 - VIII ZR 234/06
a) Eine gemäß dem Mietvertrag geleistete Mietvorauszahlung in einem Einmalbetrag, die nicht auf der Grundlage periodischer Zeitabschnitte (etwa Monate oder Jahre) bemessen ist, ist dem Grundpfandgläubiger gegenüber gemäß § 1124 BGB wirksam, wenn sie vor der Beschlagnahme erfolgt (Fortführung von BGHZ 137, 106). Unerheblich ist, ob die Einmalzahlung vor oder nach der Bestellung des Grundpfandrechts vereinbart und gezahlt wird.
b) Hegt das Berufungsgericht aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel an der Glaubwürdigkeit eines in erster Instanz vernommenen Zeugen, den das Gericht des ersten Rechtszuges für glaubwürdig gehalten hat, so ist es an die auf die Aussage des Zeugen gestützte Tatsachenfeststellung der ersten Instanz nicht deshalb gebunden, weil eine abweichende Beurteilung der Glaubwürdigkeit eine eigene, wiederholte Vernehmung des Zeugen durch das Berufungsgericht voraussetzt, wenn diese daran scheitert, dass der Zeuge in zweiter Instanz von einem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht.
von
25
BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 4.06
Abführungsbetrag; Einheitswert, vor der Schädigung zuletzt festgestellter ~; Entschädigungsfonds; Grundstücksschädigung; Schädigung, gestreckte; Schädigungszeitpunkt, maßgeblicher ~ für Bemessung des Abführungsbetrages; Unternehmensschädigung; Verwaltungsvermögen; Zeitpunkt der Schädigung; Zwangsversteigerung als Schädigung; Zwangsverwaltung als Schädigung.
Bei der Bemessung des Abführungsbetrages an den Entschädigungsfonds nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EntschG ist für die Bestimmung des "vor der Schädigung" zuletzt festgestellten Einheitswerts abzustellen auf den Zeitpunkt der Schädigung des Grundstückes, für das ein Einheitswert festgestellt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei diesem Grundstück um das Betriebsgrundstück eines Unternehmens handelt, das nach den Feststellungen im vermögensrechtlichen Verfahren von einer Verfolgungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG betroffen gewesen ist.
EinigungsV Art. 21; EntschG §§ 3, 4, 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; VermG § 1 Abs. 6, § 5 Abs. 1 Buchst. b
von
25
BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 168/05
a) Der Zwangsverwalter eines vermieteten Grundstücks hat bei einem im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anordnung der Zwangsverwaltung noch laufenden Mietverhältnis über die vom Mieter geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen auch für solche Zeiträume abzurechnen, die vor der Anordnung liegen.
b) § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ZPO ist - wie § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO a. F. - entsprechend anzuwenden, wenn das erstinstanzliche Gericht eine Stufenklage insgesamt abgewiesen hat, das Berufungsgericht hingegen dem Rechnungslegungs- oder Auskunftsanspruch stattgibt (Fortführung von BGH, Urteil vom 24. Mai 1995 - VIII ZR 146/ 94, NJW 1995, 2229 m. w. Nachw.).
BGB § 556 Abs. 3 Satz 1; ZVG § 152 Abs. 2; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4
von
25
BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 210/05
§ 152 Abs. 2 ZVG bezieht sich nur auf zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beschlagnahme bestehende Mietverhältnisse. Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist deshalb nicht zur Auszahlung einer vom Mieter an den Vermieter geleisteten und von diesem nicht an den Zwangsverwalter weitergegebenen Kaution verpflichtet, wenn das Mietverhältnis bereits beendet und die Wohnung geräumt ist, bevor die Anordnung der Beschlagnahme wirksam wird.
ZVG § 152 Abs. 2
von
25
BGH, 06.04.2006 - V ZB 158/05
Der Vollstreckungstitel, aufgrund dessen die Zwangsvollstreckung in das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erfolgen soll, muss an ihren Geschäftsführer oder, wenn ein solcher nicht bestellt ist, an einen ihrer Gesellschafter zugestellt werden.
von
25
BGH, 07.12.2005 - V ZB 166/05
Der die Zwangsverwaltung anordnende Beschluss kann wirksam dem geschäftsführenden Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zugestellt werden.
von
25
BGH, 25.05.2005 - VIII ZR 301/03
Ein Zwangsverwalter, der auf Rückgabe einer Mietsicherheit klageweise in Anspruch genommen wird, ist zur Führung des Prozesses jedenfalls dann nicht mehr befugt, wenn die Zwangsverwaltung vor Rechtshängigkeit der Streitsache aufgehoben worden ist. In diesem Fall ist die Klage mangels Prozeßführungsbefugnis des als Zwangsverwalter in Anspruch genommenen Beklagten als unzulässig abzuweisen.
von
25
BGH, 14.04.2005 - V ZB 16/05
Der Zwangsverwalter ist befugt, ein auf dem beschlagnahmten Grundstück geführten grundstücksbezogenen Gewerbebetrieb des Schuldners fortzuführen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Nutzung des Grundstücks erforderlich ist und er dabei nicht in Rechte des Schuldners an Betriebsmitteln eingreift, die unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu dem Gewerbebetrieb absolut geschützt sind.
