Rechtsprechung zu § 161 ZVG
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BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 45/03

Der die Zwangsvollstreckung betreibende Grundschuldgläubiger hat für die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung auch bei einem als nachrangig eingetragenen Nießbrauchsrecht einen auf den Nießbraucher lautenden Duldungstitel vorzulegen.

ZVG § 146, § 148; BGB § 1030, § 1036, § 1147, § 1192 Abs. 1

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