Rechtsprechung zu § 31 ZVG
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BGH, 05.07.2007 - V ZB 118/06

Hat das Vollstreckungsgericht den Zuschlag im ersten Termin nach § 85a Abs. 1 ZVG - ohne dass dies angefochten worden ist - versagt, obwohl es das Gebot wegen Rechtsmissbrauchs nach § 71 Abs. 1 ZVG hätte zurückweisen müssen, so richtet sich das weitere Verfahren nicht danach, wie bei richtiger Beurteilung zu verfahren gewesen wäre, sondern nach der formell rechtskräftig gewordenen, wenn auch falschen Zwischenentscheidung.

ZVG § 83 Nr. 6

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BGH, 21.02.2008 - V ZB 123/07

Verfahren in Zwangsversteigerungssachen sind i. S. von § 62 Abs. 1 WEG ab dem Erlass des Anordnungsbeschlusses (§ 20 Abs. 1 ZVG) bei Gericht anhängig.

WEG § 62 Abs. 1

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BGH, 25.01.2007 - V ZB 47/06

Die Zwangsvollstreckung darf auch im Falle der Gesamtrechtsnachfolge auf Seiten des Gläubigers nicht fortgeführt werden, solange dem Schuldner keine Ausfertigung des Titels zugestellt worden ist, aus der sich die Berechtigung des Rechtsnachfolgers des Gläubigers zur Vollstreckung ergibt.

ZPO §§ 727 Abs. 1, 750 Abs. 2

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